Kosten für Flüchtlingshalle: Kein Verfahren gegen Bamf-Leute

Freilassing (dpa/lby) - Die Staatsanwaltschaft sieht im Zusammenhang mit hohen Kosten für eine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) genutzte Halle in Freilassing keine Strafbarkeit. Mehr als ein Jahr nach Bekanntwerden der Vorwürfe teilte die Anklagebehörde in Traunstein am Mittwoch mit, sie werde kein Ermittlungsverfahren einleiten.
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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild
dpa Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

Freilassing (dpa/lby) - Die Staatsanwaltschaft sieht im Zusammenhang mit hohen Kosten für eine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) genutzte Halle in Freilassing keine Strafbarkeit. Mehr als ein Jahr nach Bekanntwerden der Vorwürfe teilte die Anklagebehörde in Traunstein am Mittwoch mit, sie werde kein Ermittlungsverfahren einleiten. Die Vorermittlungen hätten keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten von Bamf-Mitarbeitern ergeben.

Ende 2018 waren Untreuevorwürfe aufgekommen. Damaligen Medienberichten zufolge zahlte das Bamf im Schnitt monatlich etwa 220 000 Euro für einen Wachdienst, demnach im Jahr gut 2,5 Millionen Euro. Dabei wurden 2018 laut Bamf 233 Flüchtlinge registriert, mit dem Nötigsten versorgt und weitergeleitet, 2017 waren es 532. Im Januar 2019 wurden 17 Flüchtlinge registriert. Das Bamf hatte für den Umbau der Halle rund 730 000 Euro bezahlt. Vorwürfe von Rechtsverstößen hatte die Behörde stets entschieden zurückgewiesen.

Die Staatsanwaltschaft teilte nun mit, ein strafbares Verhalten könne nur in einem Verstoß gegen allgemeine Haushaltsgrundsätze bestehen. Hier komme dem Entscheider jedoch ein Ermessensspielraum zu. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seien nur evidente und schwerwiegende Verstöße strafbar. Der Umbau der Halle sei zudem nötig gewesen, um in der damaligen Situation die Nutzung der Lagerhalle als einzige verfügbare Immobilie für die Flüchtlinge zu ermöglichen.

Auch der Umbau vor dem Abschluss eines langfristigen Mietvertrags sei nicht pflichtwidrig gewesen. Als der angenommene Bedarf nicht eintrat, konnten das Mietverhältnis beendet und so Mieten in Millionenhöhe gespart werden.

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