Konkreter Termin für bayerisches Grundsteuermodell offen

Berlin/München (dpa/lby) - Nachdem die umstrittene Grundsteuernovelle auch den Bundesrat passiert hat, will Bayern nun sein eigenes Berechnungsmodell umsetzen. "Ein entscheidender Vorteil dieses Modells – gegenüber dem Bundesmodell – liegt darin, dass die Grundsteuer und damit auch die Mieten nicht alle sieben Jahre automatisch ansteigen", sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Freitag in München der Deutschen Presse-Agentur.
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Ein Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer liegt auf einem Schreibtisch. Foto: Jens Büttner/zb/dpa/Archivbild
dpa Ein Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer liegt auf einem Schreibtisch. Foto: Jens Büttner/zb/dpa/Archivbild

Berlin/München (dpa/lby) - Nachdem die umstrittene Grundsteuernovelle auch den Bundesrat passiert hat, will Bayern nun sein eigenes Berechnungsmodell umsetzen. "Ein entscheidender Vorteil dieses Modells – gegenüber dem Bundesmodell – liegt darin, dass die Grundsteuer und damit auch die Mieten nicht alle sieben Jahre automatisch ansteigen", sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Freitag in München der Deutschen Presse-Agentur.

So werde Druck auf die schon angespannten Mietmärkte in den Ballungszentren vermieden. Wann genau die Neuregelung im Freistaat in Kraft treten kann, ist nach Angaben eines Sprechers aber offen. Theoretisch hätte die Staatsregierung bis 2025 Zeit dafür.

Er sei zufrieden, dass sich Bayern durchgesetzt habe und nun der Weg für die Länder für ein eigenes Grundsteuermodell frei sei, sagte Füracker. "Das ist gelebter Föderalismus."

Ab 2025 wird die Grundsteuer nach einem neuen System berechnet. Der Bundesrat beschloss die umstrittene Reform am Freitag, im Bundestag war sie bereits abgesegnet worden. Jetzt können die Bundesländer entscheiden, ob sie künftig die Berechnungsmethode von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) nutzen oder wie Bayern eine eigene entwickeln.

Beim Scholz-Modell müsste der Wert aller Grundstücke neu bestimmt werden. Bayern ist das zu aufwendig. Der Freistaat will deshalb allein die Fläche einer Immobilie zugrunde legen.

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