Komplizin muss für Diebstahl büßen, Haupttäterin straffrei

Sie half einer Freundin bei einem Diebstahl von mehr als 400 Goldmünzen im Wert von 415 000 Euro. Deswegen musste die 75-Jährige nun vor Gericht und wurde bestraft. Die Haupttäterin bleibt hingegen straffrei - das Gesetz sieht das so vor.
dpa |
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Münzen liegen auf einem Tisch. Foto: Friso Gentsch/dpa/Archivbild
dpa Münzen liegen auf einem Tisch. Foto: Friso Gentsch/dpa/Archivbild

Augsburg (dpa/lby) - Die 75-Jährige war Gehilfin eines Golddiebstahls mit einem enormen Schaden. Kostbare Sammlermünzen im Wert von 415 000 Euro holte die Frau aus der Wohnung eines Rentners, als der im Krankenhaus lag. Dafür wurde sie am Dienstag vom Amtsgericht Augsburg zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt - während die mutmaßliche Haupttäterin, die 81 Jahre alte Schwester des Münzsammlers, ohne Strafe bleiben wird.

Die Staatsanwältin und die Vorsitzende Richterin bemühten sich, die allseits als kurios empfundene Situation den Zuschauern des Verfahrens klar zu machen, zumal eine Schulklasse den Prozess verfolgte. Denn bei Diebstählen innerhalb der Familie sieht das Gesetz vor, dass diese nur mit Zustimmung des Bestohlenen verfolgt werden können. Der inzwischen verstorbene Mann hatte zunächst beide Täterinnen angezeigt, sich dann aber mit beiden ausgesöhnt und die Strafanträge zurückgezogen.

Die Staatsanwaltschaft musste dann die schon bei Gericht liegende Anklage gegen die Schwester zurückziehen. Übrig blieb der Vorwurf gegen die 75-Jährige. Sie ist zwar eine langjährige Freundin der Familie, aber hat keinen Verwandtenschutz. Gegen sie musste die Staatsanwaltschaft daher tätig werden. So kam es, dass "die Hauptdrahtzieherin straffrei davongekommen ist", wie es Richterin Rita Greser formulierte.

Die beiden Frauen waren vor zwei Jahren in die Wohnung des Bruders in Augsburg gegangen, die Schwester hatte einen Schlüssel und wusste von dem Holzkästchen mit dem Goldschatz. Angeblich wollten die Freundinnen die Patientenverfügung des damals 81 Jahre alten Mannes holen, der schwer erkrankt in der Klinik lag. Ein Nachbar hatte aber beobachtet, dass die Frauen "mit ausgebeulten Taschen" das Haus verließen. Dadurch kam die Kripo später auf die Spur der Golddiebinnen, nachdem der 81-Jährige den Verlust bemerkt und angezeigt hatte. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei das Gold im Keller der 75-Jährigen, der Mann bekam alle 412 Münzen zurück.

"Ich habe keine Absicht gehabt, mich zu bereichern", beteuerte die Komplizin vor Gericht. Selbst die Staatsanwältin glaubte der früheren Lehrerin, dass die Angeklagte die Münzen nur für die Schwester aufbewahrt habe. Den enormen Wert der versteckten Goldsammlung hat die Angeklagte nach Angaben ihrer Verteidigerin überhaupt nicht gekannt, da sie die Münzen nie richtig gesehen habe.

In dem Prozess hatte die Frau alle Vorwürfe zugegeben. Das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Rechtsanwältin hatten sich für diesen Fall zuvor auf eine Bewährungsstrafe verständigt. Die Staatsanwältin betonte, dass sonst bei einem Diebstahl in dieser Dimension auch eine mehrjährige Gefängnisstrafe möglich sei. Doch "der große Goldraub" sei es hier nicht gewesen.

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