Kommunalwahl in Tölz ungültig?

Peinliche Panne bei den Vorbereitungen zu den Kommunalwahlen im Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen: Für die Abstimmung zum Kreistag sind 90 000 falsche Stimmzettel gedruckt worden.
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Briefwahlunterlagen werden sortiert: In Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen könnten viele davon jetzt ungültig sein.
dpa Briefwahlunterlagen werden sortiert: In Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen könnten viele davon jetzt ungültig sein.

BAD TÖLZ - Peinliche Panne bei den Vorbereitungen zu den Kommunalwahlen im Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen: Für die Abstimmung zum Kreistag sind 90 000 falsche Stimmzettel gedruckt worden.

Bis zu 7000 Stimmzettel wurden bereits an Briefwähler verschickt – wer mit ihnen abstimmt, dessen Stimme fällt am 2. März unter den Tisch. Sollte ein Briefwähler deswegen die Wahl anfechten, könnte diese für ungültig erklärt werden und müsste wiederholt werden.

Kreiswahlleiter Michael Kumetz bestätigte der AZ, dass „zwischen 6000 und 7000 falsch gedruckte Stimmzettel rausgegangen sind“. Die Exemplare unterscheiden sich nur in einem Punkt: Ein Kandidat der Grünen hatte seine Kandidatur fristgerecht zurückgezogen. Das wusste auch das Landratsamt und hatte die Druckvorlage für den Stimmzettel auch entsprechend geändert. Nur gedruckt wurde die alte Fassung. Der Grund: Offensichtlich sind im E-Mail-Verkehr mit der Druckerei die Anhänge vertauscht worden.

Kleiner Fauxpas, große Wirkung

Vor zwei Wochen meldete sich eine Briefwählerin, die den Fehler bemerkt hatte. Die alten Stimmzettel wurden eingestampft, neue gedruckt – diesmal auf grünem statt auf weißem Papier. Nur die grüne Variante ist gültig, „die anderen werden aussortiert“, bestätigte Kumetz.

Dies gilt auch für Briefwähler. Nur erhielten die die neuen, grünen Unterlagen erst am vergangenen Freitag. Für die, die mit den alten Unterlagen gewählt haben, um dann in den Urlaub zu fahren, zu spät. Ihr weißer Wahlzettel wird nicht berücksichtigt.

Gericht müsste entscheiden

Wie groß der Anteil dieser bereits eingegangen Stimmen ist, ist unklar: „Die Wahrscheinlichkeit, dass das Auswirkungen hat, ist gering“, sagt der Kreiswahlleiter.

Klar ist aber: Wenn die Wahl angefochten wird, muss letztlich ein Gericht über die Gültigkeit und eine etwaige Wiederholung der Kreistagswahl entscheiden.

tha

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