Kommt Vanessas Mörder am Donnerstag frei?

Das Gericht muss über die nachträgliche Sicherungsverwahrung des Täters entscheiden. Der Staatsanwalt ist dafür, Michael W.s Verteidiger spricht von rechtlicher Willkür.
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Vor zehn Jahren: Michael W. bei einer Tatortbegehung. Hier zeigt der damals 19-Jährige, wie er über den Gartenzaun geklettert ist.
Stefan Puchner, dpa Vor zehn Jahren: Michael W. bei einer Tatortbegehung. Hier zeigt der damals 19-Jährige, wie er über den Gartenzaun geklettert ist.

AUGSBURG 21 Mal stach er auf das wehrlose Kind ein: Am Rosenmontag 2002 ermordete Michael W. die 12-jährige Vanessa in ihrem Zimmer. Das Gericht verurteilte ihn zu zehn Jahren Haft. Jetzt stehen die Richter des Augsburger Landgerichts vor einer schwerwiegenden Entscheidung: Wegsperren oder freilassen?

Der Staatsanwalt sprach sich für die nachträgliche Sicherungsverwahrung aus – seiner Ansicht nach ist der heute 30-Jährige nach wie vor hochgefährlich. Aus einem Gutachten geht hervor, dass er emotional nach wie vor sehr unstabil ist. „Es spricht eigentlich mehr dafür als dagegen, dass es zu vergleichbaren Straftaten kommen wird“, sagte der Gutachter. Die Wahrscheinlichkeit bezifferte er auf „50 Prozent oder mehr, aber nicht wesentlich höher“.

Der Verteidiger hält dagegen und spricht von rechtlicher Willkür.

 

 

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