Kommission prüft ab Juli Härtefälle

München (dpa/lby) - Für zwischen 2014 und 2017 gezahlte Straßenausbaubeiträge ("Strabs") können Grundstückeigentümer ab 1. Juli eine Teilrückerstattung beantragen.
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Verschiedene Geldscheine liegen auf einem Tisch. Foto: Jens Büttner/Archivbild
dpa Verschiedene Geldscheine liegen auf einem Tisch. Foto: Jens Büttner/Archivbild

München (dpa/lby) - Für zwischen 2014 und 2017 gezahlte Straßenausbaubeiträge ("Strabs") können Grundstückeigentümer ab 1. Juli eine Teilrückerstattung beantragen. Dies hat das Kabinett am Dienstag bei seiner Sitzung in München beschlossen. Um in den Genuss er Rückzahlung zu kommen, müssen die Antragsteller aber nachweisen, dass sie durch die Zahlung der Beiträge eine unbillige Härte erfahren haben, sie also einen unangemessenen finanziellen Nachteil erlitten haben. Für die Anträge gelten ein Selbstbehalt von 2000 Euro und eine Einkommensobergrenze von 100 000 Euro, bei Zusammenveranlagten von 200 000 Euro.

Der Antrag muss den Angaben der Staatskanzlei zufolge bis Ende des Jahres entweder in einem Online-Verfahren oder schriftlich bei der Geschäftsstelle der Härtefallkommission bei der Regierung von Unterfranken eingereicht werden. Insgesamt stehen dafür 50 Millionen Euro zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer und private Unternehmen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017 zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen wurden. Die Bearbeitung in der fünfköpfigen Härtefallkommission erfolge ausschließlich nach Härtefallkriterien, nicht nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Vorsitzender des Gremiums ist der ehemalige Präsident des Obersten Rechnungshofes, Heinz Fischer-Heidlberger. Die Entscheidungen über die Anträge sollen erst im Frühjahr 2020 nach dem Ende der Antragsfrist gefällt werden.

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