Kollision mit Mopedfahrer: Bewährungsstrafe für Polizisten

Blaulicht und Martinshorn - das bedeutet in der Regel «eingebaute Vorfahrt» für die Einsatzfahrzeuge der Polizei. Schließlich werden die Beamten gerade irgendwo dringend gebraucht. Ein Freibrief für Raserei sei es dennoch nicht, machte jetzt ein Amtsrichter klar.
von  dpa
Ein Blaulicht der Polizei. Foto: Jens Büttner/Archiv
Ein Blaulicht der Polizei. Foto: Jens Büttner/Archiv © dpa

Fürth (dpa/lby) - Nach der tödlichen Kollision mit einem Mopedfahrer hat ein Gericht in Fürth am Donnerstag einen Polizeibeamten zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und zur Zahlung von 5000 Euro verurteilt. Das örtliche Amtsgericht wertete die Tat als fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung im Amt. Es begründete sein Urteil mit dem hohen Tempo von 140 Stundenkilometern, mit dem der Polizeibeamte bei roter Ampel über eine unübersichtliche Kreuzung gefahren sei.

Zwar erlaubten Blaulicht und Martinshorn der Polizei das Überfahren eines Rotlichts. Indem er aber die Kreuzung mit Tempo 140 passierte, habe der Polizeibeamte seine Sorgfaltspflicht verletzt, sagte der Amtsrichter. Das Verhalten des Polizisten bei der rasanten Blaulicht-Fahrt stelle einen "gravierenden Pflichtverstoß" dar, unterstrich der Richter.

Der Polizist war im April vergangenen Jahres in Zirndorf (Landkreis Fürth) auf dem Weg zu einem Einsatz mit hohem Tempo mit dem Streifenwagen über eine rote Ampel gefahren. Dabei kollidierte er mit einem 30-jährigen Mopedfahrer, der Grün hatte. Der Mopedfahrer starb noch an der Unfallstelle. Ein weiterer Autofahrer war bei dem Unfall verletzt worden.

Bereits zuvor war ein Gutachter zu dem Ergebnis gekommen, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre, wenn der Beamte an der Ampel aufmerksamer gewesen wäre. Dagegen hatte der Verteidiger erklärt, dass für seinen Mandanten höchste Eile geboten gewesen sei. Die Streife sei zu einem Einbruch gerufen worden, die Täter sollten noch vor Ort sein. Er schlug deshalb dem Gericht vor, es bei einer Geldauflage bewenden zu lassen. Am Ende folgte das Gericht aber der Forderung der Staatsanwaltschaft.

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