"König von Deutschland" erneut vor Gericht

Hof (dpa/lby) - Weil er nur einen eigens gebastelten Führerschein hat, muss sich der selbst ernannte "König von Deutschland", Peter Fitzek, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor dem Landgericht Hof verantworten. Der Verfassungsschutz rechnet Fitzek der sogenannten Reichsbürgerbewegung zu.
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Eine goldfarbene Justitia-Figur steht vor Aktenbergen. Foto: Britta Pedersen/Archiv
dpa Eine goldfarbene Justitia-Figur steht vor Aktenbergen. Foto: Britta Pedersen/Archiv

Hof (dpa/lby) - Weil er nur einen eigens gebastelten Führerschein hat, muss sich der selbst ernannte "König von Deutschland", Peter Fitzek, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor dem Landgericht Hof verantworten. Der Verfassungsschutz rechnet Fitzek der sogenannten Reichsbürgerbewegung zu. Er bestreitet dies.

Der 53-Jährige hatte im Jahr 2012 seinen Führerschein zurückgegeben, weil er die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennt. Stattdessen sei er mit einem selbst ausgestellten Führerschein des von ihm erdachten "Königreichs Deutschland" gefahren, sagte ein Sprecher des Landgerichts Hof am Montag.

Fitzek 2013 war in Oberfranken in eine Radarkontrolle geraten, als er mit 163 Stundenkilometern über eine Autobahn mit Tempolimit 100 fuhr. Beim folgenden Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit stellte sich heraus, dass er keinen gültigen Führerschein besaß. Das Amtsgericht Hof verurteilte Fitzek wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu fünf Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Gegen das Urteil legte er Berufung ein. In dem Prozess am Landgericht sind drei Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird voraussichtlich am 5. Juli verkündet.

Der aus Wittenberg (Sachsen-Anhalt) stammende Fitzek beschäftigt seit Jahren die Justiz. In der Lutherstadt hatte er sein eigenes Königreich ausgerufen sowie eine Bank und Krankenkasse gegründet. Schon 2017 hatte ihn das Landgericht Dessau-Roßlau wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

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