K.o.-Tropfen-Dealer hat fünf Menschen auf dem Gewissen

Der Chemie-Großhändler verkaufte sieben Tonnen der gefährlichen Todes-Droge GBL an tausende Rauschgift-Süchtige. Ihm drohen 15 Jahre Knast
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Sichergestellt: ein Fläschchen mit der Flüssigdroge „Liquid Ecstasy“, die auf der Basis von GBL hergestellt wird.
dpa Sichergestellt: ein Fläschchen mit der Flüssigdroge „Liquid Ecstasy“, die auf der Basis von GBL hergestellt wird.

Der Chemie-Großhändler verkaufte sieben Tonnen der gefährlichen Todes-Droge GBL an tausende Rauschgift-Süchtige. Ihm drohen 15 Jahre Knast

NÜRNBERG/ROTH Stefan Z.* (31) war ein Händler des Todes. Über sieben Tonnen (!) der synthetischen Droge Gamma-Butyrolacton (GBL) verkaufte der Chemie-Großhändler aus dem Landkreis Roth an tausende Rauschgift-Süchtige – mit tödlichen Folgen. Fünf Junkies starben. Bei 76 weiteren kam es zu schweren gesundheitlichen Schäden. Jetzt hat der Staatsanwalt Nürnberg-Fürth Anklage wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in 7793 Fällen erhoben.

GBL wird in Konzentrationen von fünf bis zehn Prozent bei der Produktion von Lösungsmitteln eingesetzt. Doch hochkonzentriert wird es in der Rauschgift-Szene auch als „Liquid Ecstasy“ verkauft. Zwei Milliliter genügen für den Trip in eine andere Welt. Doch die Dosierung ist schwer – und bereits ab drei Millilitern ist GBL tödlich.

Der Stoff gilt auch als so genannte „Vergewaltigungs-Droge“

Die Droge macht bereits nach kurzer Zeit abhängig, Schwerstsüchtige nehmen GBL im Extremfall stündlich. Bei Entzug kommt es zu Halluzinationen, Wahnvorstellungen und Muskelkrämpfen.

Der Stoff gilt auch als so genannte „Vergewaltigungs-Droge“. Die ins Getränk gemischte Substanz macht Frauen wehrlos. Die K.o.-Tropfen lassen sich nur wenige Stunden im Körper nachweisen – und die Opfer erinnern sich in der Regel gar nicht an das, was ihnen geschehen ist.

Stefan Z. hat mit der Todes-Droge über 470000 Euro verdient. Doch seit Juni 2009 sitzt der Kaufmann in U-Haft. Aufgrund der Vielzahl der Fälle ist eine Höchststrafe von 15 Jahren Gefängnis möglich.

(*Name geändert)

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