Knapp drei Jahre Haft für Rentner wegen Sex mit Tochter

Nürnberg – Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach den Mann am Montag nur des Inzests, nicht aber der Vergewaltigung schuldig. Die Kammer wich damit deutlich von der Bewertung und der Strafforderung der Staatsanwaltschaft ab, die 14 Jahre Haft wegen Vergewaltigung gefordert hatte.
Die Tochter hatte ihrem Vater im Prozess vorgeworfen, sie 34 Jahre lang regelmäßig missbraucht und mit dem Tode bedroht zu haben, falls sie ihn verrate. Der Vater hatte hingegen von einvernehmlichem Sex gesprochen. Der Vorsitzende der Strafkammmer, Günther Heydner, betonte in seiner Urteilsbegründung, es sei nicht nachweisbar, dass der Angeklagte seine Tochter mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe. Außerdem habe das Gericht Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers; die 46 Jahre alte Frau aus Willmersbach habe sich bei ihren Aussagen vor der Polizei, dem Vernehmungsrichter und dem Gericht immer wieder in Widersprüche verwickelt.
„Ihre Aussage ist nicht konstant“, sagte der Kammervorsitzende. Die Tochter hatte ihrem Vater in dem sechstägigen Prozess vorgeworfen, sie so eingeschüchtert zu haben, dass sie erst nach drei Jahrzehnten den Mut gehabt habe sich zu offenbaren. Der Vater hatte Gewalt gegenüber seiner Tochter stets bestritten und von einvernehmlichen Sex mit ihr gesprochen. Zeugen für gewalttätige Übergriffe auf die Tochter fanden sich nicht.