Kliniken in Bayern: "Dramatisch, was gerade passiert"

Es ist dramatisch, was hier gerade passiert", fasst Eduard Fuchshuber, Sprecher der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG), die Situation an den Kliniken im Freistaat im Gespräch mit der AZ zusammen.
München: 436 von 455 Intensivbetten belegt
Nun hat die Regierung von Oberbayern aufschiebbare stationäre Eingriffe an den Corona-Schwerpunktkliniken im Regierungsbezirk verboten, um die Versorgung von Notfall- und Covid-19-Patienten zu gewährleisten. Die Auslastung der Intensivbetten im Regierungsbezirk liege momentan bei 94 Prozent.
Am Mittwochnachmittag waren in München laut Divi-Intensivregister 436 von 455 Intensivbetten belegt, im Landkreis war nur noch ein Intensivbett frei. Auch in Niederbayern gibt es bereits eine entsprechende Anordnung - die allerdings für alle Krankenhäuser gilt. In Schwaben sowie Mittel- und Oberfranken haben die Verschiebungen die örtlichen Krankenhauskoordinatoren übernommen.
Im Wortlaut teilt die oberbayerische Regierung am Mittwoch dazu mit: "Angesichts der höchst angespannten Lage in den oberbayerischen Krankenhäusern hat die Regierung von Oberbayern die Covid-19-Schwerpunktkrankenhäuser im gesamten Regierungsbezirk nach Stufe 3a des Notfallplans zur Corona-Pandemie dazu verpflichtet, von sämtlichen unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen abzusehen." Diese Anordnung gilt demnach bis 10. Januar und könne bei Bedarf noch verlängert werden.
56 Kliniken in Oberbayern sind sogenannte Covid-Schwerpunkt-Krankenhäuser
Roland Engehausen, Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, sagt dazu: "Die Freihalteanordnung ist eine harte Entscheidung und zeigt, wie dramatisch die Lage ist. Mit der Regelung kann Zeit gewonnen werden - aber sie ist keine Lösung." Er appelliert: "Dringend sind politisch wirksame Maßnahmen, die Inzidenzzahlen kurzfristig zu reduzieren." Die BKG fordert außerdem eine kurzfristige Flexibilisierung bei der Bürokratie- und Dokumentationspflicht.
Aber was sind diese aufschiebbaren stationären Eingriffe, was fällt unter diese Bezeichnung? Von der Regierung heißt es nur: "Über die medizinische Dringlichkeit entscheiden die behandelnden Ärzte." Laut Eduard Fuchshuber von der BKG zählen dazu Klassiker wie neue Hüftgelenke oder die Knieendoprothetik. "Leider müssen offensichtlich aber auch schon zum Beispiel erste Krebsbehandlungen verschoben werden, die eigentlich dringend sind", sagt Fuchshuber.
Er erklärt: "Ärztinnen und Ärzte sind nun dazu angehalten, alles zu verschieben, was aus medizinischer Sicht nicht sofort erbracht werden muss. Für die Patienten ist das aber natürlich sehr belastend, weil sie sich auch mental auf den Eingriff eingestellt haben. Aber da muss beispielsweise eine Hüftprothese dann noch vier Wochen warten." Was nicht aufgeschoben werden kann und darf, seien Notfälle wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder auch medizinisch dringend notwendige Behandlungen.
Intensivpatienten kommen mitunter in Krankenhäuser nach Nordbayern oder Hessen
Fuchshuber sagt: "Das Dilemma ist, dass nun Ärztinnen und Ärzte selbst entscheiden müssen in einer Notfallsituation: Wen aus meinen zehn Intensivbetten kann ich schon früher, als es die medizinischen Leitlinien eigentlich vorsehen, wieder auf Normalstation verlegen, damit ich Platz für den Herzinfarkt-Patienten habe?"
Fuchshuber verdeutlicht den Ernst der Lage: "Auch Notfälle mussten schon in weiter entfernte Kliniken verlegt werden." So berichtete die "SZ", dass aus Freising ein Corona-Patient nach Bozen geflogen werden musste, ein anderer kam nach Meran. Intensivpatienten kommen mitunter in Krankenhäuser nach Nordbayern oder Hessen. "Ja, das ist schon eine Art Triage", sagt der BKG-Sprecher.
Die Folgen der Auslastung der Kliniken werden schon auf dem Weg ins Krankenhaus deutlich: "Hat jemand beispielsweise einen Herzinfarkt, holt ihn der Rettungswagen, aber wenn der kein Krankenhaus mit freien Kapazitäten findet, muss er weitere Wege fahren. Das dauert deutlich länger und ist mitunter sehr bedrohlich. Als letzte Möglichkeit bleibt dann nur noch die sogenannte Zwangsbelegung durch den Rettungsdienst", führt Fuchshuber aus. "Dann muss ein anderer etwas stabilerer Patient von der Intensivstation auf die überwachte Normalstation abverlegt werden - oder der elfte Patient steht auf der Intensivstation quasi im Gang."