Kleinkind aus Hüpfburg katapultiert
Gerolzhofen (dpa/lby) - Gegen die Betreiberin eines Indoor-Spielplatzes im unterfränkischen Gerolzhofen (Landkreis Schweinfurt) hat die Staatsanwaltschaft Schweinfurt einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung beantragt. Im August 2018 war ein vierjähriger Bub lebensgefährlich verletzt worden, weil er aus einer Hüpfburg katapultiert wurde. Auch gegen die Aufsichtskraft wurde ein Strafbefehl beantragt, bestätigte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag. Die "Main-Post" hatte zuvor darüber berichtet.
Zu dem Unfall im vergangenen Sommer soll es gekommen sein, indem mehrere Jugendliche gleichzeitig auf der Hüpfburg sprangen. Der Vierjährige wurde so weit hochgeschleudert, dass er aus mehreren Metern Höhe auf den Boden prallte. Dabei zog er sich schwerste Kopfverletzungen zu. Der Junge sei außer Lebensgefahr, aber weiter beeinträchtigt.
Die Hüpfburg selbst war laut Staatsanwaltschaft für den Betrieb geeignet. Über die Strafbefehle wird das Amtsgericht Schweinfurt entscheiden. Gegen die Jugendlichen werde noch parallel ermittelt.