Klagen gegen Versicherungen: Ungewisse Erfolgsaussichten

Zivilklagen gegen Versicherungen wegen der behördlich angeordneten Corona-Zwangsschließungen des vergangenen Frühjahrs haben ungewisse Erfolgsaussichten. Das Münchner Landgericht verhandelte am Freitag die Klagen dreier prominenter Gastwirte und einer Münchner Kindertagesstätte, deren Versicherer trotz der von allen vieren abgeschlossenen Betriebsschließungsversicherungen Zahlungen ablehnen.
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Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft München. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild
dpa Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft München. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild

München - Zivilklagen gegen Versicherungen wegen der behördlich angeordneten Corona-Zwangsschließungen des vergangenen Frühjahrs haben ungewisse Erfolgsaussichten. Das Münchner Landgericht verhandelte am Freitag die Klagen dreier prominenter Gastwirte und einer Münchner Kindertagesstätte, deren Versicherer trotz der von allen vieren abgeschlossenen Betriebsschließungsversicherungen Zahlungen ablehnen. "Es kommt auf den Einzelfall an", sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Laufenberg.

Die Verfahren sind Teil einer bundesweiten Klagewelle, allein am Münchner Landgericht sind 38 entsprechende Klagen gegen Versicherungen eingegangen. Mit einer Niederlage in München rechnen muss der Branchenprimus Allianz, dessen Vertrag die Vorsitzende Richterin als "intransparent" kritisierte.

Gegen den größten deutschen Versicherer geklagt hat der Wirt des bekannten Ausflugslokals "Tatzlwurm" in den Bayerischen Alpen. Gastronom Karl Kiesl fordert von der Allianz nun 236 000 Euro. Der größte deutsche Versicherer hingegen sieht seine Liste als verbindlich an - nicht erwähnte Krankheiten sind demnach auch nicht versichert.

Quasi keine Erfolgsaussichten hat dagegen eine Münchner Kindertagesstätte, die die Haftpflichtkasse Darmstadt verklagt hat. In diesem Fall argumentierte die Kammer, dass die Einrichtung faktisch nicht geschlossen war, weil sie Notbetreuung für "systemrelevante" Eltern anbieten musste. "Von den Versicherungsbedingungen ist das nicht gedeckt", sagte Richterin Laufenberg dazu.

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