Klägerin schließt Vergleich mit Airline wegen Sturz

Eine Frau stürzt auf einer Rolltreppe am Flughafen München. Die Schuld gibt sie dafür der Airline. Vor Gericht schlossen nun beide einen Vergleich.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Ein Richterhammer aus Holz liegt auf einem Tisch. Foto: picture alliance / dpa/Symbolbild
dpa Ein Richterhammer aus Holz liegt auf einem Tisch. Foto: picture alliance / dpa/Symbolbild

München (dpa/lby) - Im Prozess um einen Sturz auf einer Rolltreppe am Flughafen München hat die Klägerin mit der Airline einen Vergleich geschlossen. Sie soll nun 10 000 Euro erhalten. Damit seien alle auch künftigen Ansprüche der Klägerin abgegolten, entschied das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag (Az.: 23 U 3706/19).

Die Richter sahen bei der Frau eine große Mitschuld - wie auch schon die Vorinstanz, das Landgericht München I. Sie kamen in der Verhandlung der Berufung aber nicht zum gleichen Schluss, nach dem eine Haftung der türkischen Airline Sunexpress durch das Verhalten der Frau entfällt.

Die betagte Frau war im November 2016 vom türkischen Izmir nach München geflogen. Da sie zu dem Zeitpunkt ein Knie-Implantat besaß, hatte sie bei der Airline nach Angaben des Gerichts für den Flug einen sogenannten Wheelchair-Steps-Service gebucht. Die Airline orderte deshalb eine Art Hebetreppe zur Ankunft in München. Da diese letztlich nicht vorhanden war und die Frau nach gewisser Zeit dennoch gebeten wurde, den Verbindungstunnel zwischen Flugzeug und Terminal zu verlassen, begab sie sich demnach auf eine Rolltreppe.

Dort stürzte die Klägerin und zog sich einen Bruch sowie mehrere Prellungen zu. Durch ihre nun eingeschränkte Mobilität wurde sie in Pflegestufe zwei eingestuft. Sie verklagte die Airline auf mindestens 15 000 Euro Schmerzensgeld sowie 8500 Euro Schadenersatz und wollte, dass die Fluggesellschaft verpflichtet wird, ihr künftige Schäden zu ersetzen. Sie könne etwa ihren Haushalt nicht mehr selbst führen.

Die Richter am OLG gaben der Klägerin insofern Recht, dass der Sturz auf der Rolltreppe noch zum Aussteigen aus dem Flugzeug gehörte und deshalb die Airline in Haftung genommen werden kann. Der Frau komme aber eine große Mitschuld zu. Sie habe die Rolltreppe betreten, obwohl sie wusste, dass sie nur auf ebener Strecke gehen kann. Auf dieser Grundlage entschieden sich die Beteiligten für den Vergleich.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.