Kita-Pauschalen: Träger sollen Differenz übernehmen

München (dpa/lby) - Die geplanten Zuschüsse der bayerischen Staatsregierung an die Träger von Krippen, Kindergärten und Horten haben Kritik ausgelöst. "Das ist einfach irre", sagte Michael Bauer, Vorstand der Humanistischen Vereinigung, die im Großraum Nürnberg 16 Kitas betreibt, dem Portal "nordbayern.de". Die Pauschalen deckten die Kosten der Kitas nicht.
Wie das Sozialministerium mitteilte, werden Corona-Pauschalen an die Träger von Krippen, Kindergärten und Horten ausgezahlt, die zwischen 150 Euro für Kindergartenkinder und bis zu 300 Euro für Krippenkinder liegen. Die Pauschalen bekommen die Träger für April, Mai und Juni pro Kind - wenn sie darauf verzichten, die Eltern zur Kasse zu bitten. Sollten die erhobenen Elternbeiträge höher sein, wird nach Ministeriumsangaben die Differenz voraussichtlich bei den Trägern bleiben.
In den Kitas der Humanistischen Vereinigung zahlten Eltern für einen Kindergartenplatz im Schnitt 230 Euro im Monat, für einen Krippenplatz fallen durchschnittlich 410 Euro an. Bei dem Träger entstehe im Monat so ein Defizit von 100 000 Euro.
Ähnlich beschreibt Michael Schobelt, Vorstand der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Nürnberg die Situation auf "nordbayern.de": "Wirtschaftlich wäre das ein Desaster". Die Zuschüsse würden nicht ausreichen, die AWO müsste ein monatliches Defizit von 50 000 Euro ausgleichen. Eine Einrichtung wie die AWO habe keine großen Rücklagen. "Für viele Träger ist das existenzbedrohend", so Schobelt.
Zwar werden viele Träger Liquiditätsprobleme bekommen, sagt Christiane Stein von der Dachorganisation der selbstorganisierten Kindertagesstätten Soke dem Portal "nordbayern.de", sie sei dennoch froh darüber, dass überhaupt Zuschüsse zugesagt wurden. Auch ein Ministeriumssprecher teilte mit: "Die Trägerverbände stehen hinter dem Konzept und haben uns signalisiert, dass sie dies mittragen werden".
Sollten die freien Träger auf die staatlichen Pauschalen verzichten und die Eltern zur Kasse bitten, laufen sie nach Einschätzung des Ministeriums Gefahr, auf allen Kosten sitzen zu bleiben. "Rechtlich wären die Eltern in vielen Fällen zur Zahlung der Beiträge für die Zeit der Betretungsverbote nicht verpflichtet", sagte der Sprecher, so dass die Träger ohne Ersatz den kompletten Ausfall tragen müssten.
Eine Erstattung von Kita-Gebühren betrifft nach Ministeriumsangaben das Vertragsverhältnis der Eltern zum Träger. Entscheidend sei daher, was im Betreuungsvertrag oder in der kommunalen Satzung geregelt ist. "Enthalten diese keine wirksam vereinbarten Regelungen gilt kraft Gesetzes, dass bei Nichterbringung der Dienstleistung automatisch der Anspruch auf die Zahlung der Elternbeiträge entfällt", hieß es.
Die Staatsregierung und die Träger der Kindertagesbetreuung hatten sich vor wenigen Tagen auf eine dreimonatige Beitragsentlastung für Eltern wegen der Corona-Krise verständigt. Laut Finanzministerium kostet diese Einigung den Freistaat 170 Millionen Euro.