Kirche soll Nürnberger den Teufel austreiben!

NÜRNBERG Im Kino ist die Existenz des Teufels immer wieder ein starkes Thema. Gerade ist es US-Superstar Anthony Hopkins, der im Film „Das Ritual“ als dämonischer Teufelsaustreiber im Namen der katholischen Kirche die Zuschauer erschauern lässt. Bei dem Film stand die Realität Pate. Denn auch im 21. Jahrhundert haben Exorzisten noch immer nicht ausgedient. Der Nürnberger Heilpraktiker und Weltenbummler Klaus-Dieter L. (72), der sich von Dämonen besessen und gequält fühlt, möchte sie um jeden Preis loswerden – mit Hilfe eines kirchlichen Exorzisten. Doch ist das überhaupt möglich?
Stadtdekan Hubertus Förster, Nürnbergs katholischer Oberhirte, bleibt bei der Frage ganz gelassen. Er verweist an den Bamberger Bischof, der für diese Problemstellung zuständig sei. Im Erzbistum gibt man sich eher zugeknöpft. Immerhin verrät der Sprecher des Bistums, dass jeder Einzelfall genau geprüft und viele Voraussetzungen erfüllt sein müssen, bevor ein kirchlich beauftragter Teufelsaustreiber ans Werk gehen könne. Im Bistum Bamberg selbst, so versicherte der Kirchensprecher, gebe es allerdings keinen derartigen Spezialisten. Der südliche Teil Nürnbergs gehört zum Einzugsbereich des Bistums Eichstätt. Dort ist die Lage ungleich komplizierter. Bistumssprecher Norbert Staudt stößt ins gleiche Horn wie sein Bamberger Kollege. „Wir haben in unserem Bistum keinen Geistlichen, der vom Bischof für Exorzismen beauftragt ist“, beteuert er. Aber im Bistum Eichstätt gibt es einen im Ruhestand lebenden Geistlichen, der in der Exorzismus-Szene Deutschlands alles andere als ein unbeschriebenes Blatt ist.
„Wir haben vermutet, dass Dämonen da sind“
Die Spur führt in die Marktgemeinde Kösching (Kreis Eichstätt) zu Pfarrer Otto M. (82). Die Erlaubnis zum Exorzismus erhielt der Geistliche Mitte der 90er Jahre vom damaligen Eichstätter Bischof Walter Mixa. Der „Kirchenfürst“, der später das Bistum Augsburg übernahm und im vergangenen Jahr nach dem Bekanntwerden von Misshandlungsvorwürfen seinen Stuhl räumen musste, zog die Erlaubnis zur Teufelsaustreibung 2005 zwar wieder zurück. Doch da war das Kind bereits in den Brunnen gefallen! Otto M., so verlautet aus dem Bistum, hielt sich nicht an die vorgeschriebenen strengen Auflagen. Bistumssprecher Staudt: „Der Exorzismus hätte in jedem Einzelfall vom Bischof genehmigt werden müssen.“ Doch damit hielt sich Otto M. nicht lange auf. Er führte Teufelsaustreibungen auch dann noch durch, als ihm dies ganz offiziell untersagt worden war. 2008 räumte er das in einer Stellungnahme selbst ein – und gelobte Besserung. In Kösching hält sich allerdings standhaft das Gerücht, dass Pfarrer M. als Exorzist auch weiterhin aktiv sei.
Völlig unabhängig von eventuellen kirchenrechtlichen Formalien scheint Pfarrer Otto M. keinen Zweifel an der Existenz des Satans zu haben. Mit dieser Einstellung ist der Geistliche auch in anderen deutschen Bistümern gefragt – zum Beispiel in Paderborn. Dort übte er den Exorzismus an einem 12-Jährigen aus Österreich aus. Gegenüber der Köschinger Lokalzeitung, die damals Wind von der Teufelsaustreibung bekam, verteidigte Pfarrer M. seinen Einsatz so: „Wir haben vermutet, dass der Junge mit einem auffälligen Persönlichkeitsbild vom Teufel besessen ist, dass Dämonen da sind.“ Daraufhin sei er tätig geworden. Den Auftrag dazu habe er von Bischof Mixa bekommen. Im Kampf gegen den Leibhaftigen können sich die Geistlichen sogar auf den Papst persönlich berufen: Benedikt XVI. hält Exorzismus für einen „wertvollen Dienst an der Kirche“.