Kirche darf Darstellerin von Porno kündigen
Augsburg - Das Augsburger Arbeitsgericht entschied am Mittwoch, dass der kirchliche Arbeitgeber die Erzieherin wegen ihrer Mitwirkung an Erotikfilmen nicht weiter beschäftigen muss. Die Klägerin habe sich mit ihren pornografischen Aktivitäten in Widerspruch zur kirchlichen Sexualethik gestellt, befand das Gericht.
Die Frau arbeitete in einer Wohngruppe für Behinderte des evangelischen Trägers. Nebenbei veröffentliche sie im Internet noch Pornofilme und -fotos von sich. Die Diakonie forderte die langjährige Mitarbeiterin auf, dies sein zu lassen, doch die Erzieherin weigerte sich und zog schließlich nach einer Kündigung vor das Arbeitsgericht.