Kippt das Rauchverbot?

Wird das seit Neujahr geltende Rauchverbot in Bayern halten? - Der Chef des KVR glaubt, dass das Gesetz geändert wird. Erste Wirteklagen laufen bereits. Und auch ohne Gerichtsurteil wird das Verbot ausgehöhlt.
von  Abendzeitung

Wird das seit Neujahr geltende Rauchverbot in Bayern halten? - Der Chef des KVR glaubt, dass das Gesetz geändert wird. Erste Wirteklagen laufen bereits. Und auch ohne Gerichtsurteil wird das Verbot ausgehöhlt.

MÜNCHEN Es schien alles so klar: Die Aschenbecher wurden entfernt, die Rauchverbotsschilder aufgehängt, und die Wirte ließ man jammern. Seit 1. Januar gilt das Gesundheitsschutzgesetz. Eineinhalb Monate später stellt sich die Frage: Wie lang wird es noch in Kraft sein? Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle, Chef über 100 Mitarbeiter, die die Einhaltung des Rauchverbots kontrollieren, glaubt: Nicht mehr lange. „Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Gesetz in der Form nicht Bestand haben wird.“

Der Grund: Anders als zunächst angenommen, ist die Situation in Rheinland-Pfalz, wo das Nichtraucherschutzgesetz bereits teilweise außer Kraft gesetzt wurde, durchaus mit der in Bayern zu vergleichen – auch wenn die Rechtslage dort ein wenig anders ist: Wirte von Mehrraumgaststätten hatten dort auch einen Raum für Raucher ausweisen dürfen, woraufhin Wirte von Einraum-Kneipen auf die Barrikaden gegangen waren. Weil Wettbewerbsverzerrungen zu befürchten seien, dürfen Einraum-Gastronome jetzt selbst entscheiden, ob bei ihnen geraucht wird oder nicht.

Die ersten Klagen laufen

Das könnte jetzt auch auf München zukommen, glaubt Blume-Beyerle, denn: „Der bayerische Gastwirt einer Mehrraumgaststätte kann über die Einrichtung von Raucherclubs oder das Instrument der geschlossenen Gesellschaft faktisch einen ständigen Rauchernebenraum herstellen. Er hat also einen Wettbewerbsvorteil.“

Die ersten Klagen laufen bereits: Birgit Netzle, Chefin des Asamschlössls (20 Prozent Umsatzrückgang), legte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, außerdem läuft eine Popularklage vorm Bayerischen Verfassungsgerichtshof, eine zweite Klage ist in Vorbereitung. Netzle: „Ich bin mir ganz sicher, dass das Gesetz geändert wird. Der Beschluss in Rheinland-Pfalz wird wegweisend sein. Denn Grundrechte wie Berufs- und Eigentumsrechte gelten auch in Bayern.“

Bereits 200 Raucherclubs

Aber auch ohne Gerichtsurteil wird das Gesetz ausgehöhlt: In München gibt es bereits 200 Raucherclubs, Tendenz steigend. Dazu kommt, dass inzwischen auch raus ist: Raucher-Gondeln, -Pavillions etc. sind rechtmäßig – sofern dort nicht bewirtet wird.

Und auch auf der Wiesn wird es kaum möglich sein, ein rauchfreies Zelt herzustellen. „Wir können von den Wirten nicht verlangen, dass sie die Raucher aus dem Zelt zerren“, sagt Blume-Beyerle. Auch die Polizei werde das Rauchverbot nicht kontrollieren. Nur das Personal werde angehalten, Raucher zu ermahnen und sie gegebenenfalls nicht zu bewirten. Härte sieht anders aus.

Noch kein Bußgeld verhängt

Übrigens: Bislang wurde über keinen Wirt ein Bußgeld (1000 Euro) verhängt, auch die Verwarngebühr gegen rauchende Gäste (35 Euro) musste noch keiner zahlen. Fortsetzung folgt – garantiert.

Daniela Transiskus

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