Kippt das bayerische Rauchverbot?

Dürfen Bayerns Raucher in den Kneipen schon bald wieder zum Glimmstängel greifen? Die Rauchzeichen, die aus Karlsruhe nach München dringen, deuten zumindest darauf hin. KVR-Chef Blume-Beyerle ist zuversichtlich, dass die "Raucherclubs" bald Geschichte sind.
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Das schärfste Rauchverbot der Republik geht in Rauch auf.
dpa Das schärfste Rauchverbot der Republik geht in Rauch auf.

MÜNCHEN - Dürfen Bayerns Raucher in den Kneipen schon bald wieder zum Glimmstängel greifen? Die Rauchzeichen, die aus Karlsruhe nach München dringen, deuten zumindest darauf hin. KVR-Chef Blume-Beyerle ist zuversichtlich, dass die "Raucherclubs" bald Geschichte sind.

Zwar wird das Bundesverfassungsgericht erst im Juli über drei „exemplarische“ Verfassungsbeschwerden von zwei Kneipen-Inhabern aus Tübingen und Berlin und dem Betreiber einer Heilbronner Disco beraten. Schon am Mittwoch betonte der Vorsitzende Richter aber, dass das bayerische Gesundheitsschutzgesetz die „rigideste Lösung“ sei, die in der Bundesrepublik gesetzlich verabschiedet wurde.

Deshalb ist Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle auch zuversichtlich, dass das Gesundheitsschutzgesetz in Bayern fallen wird: „Ich bin ziemlich sicher, dass das Urteil im Juli dazu führen wird, dass auch in Bayern der Wirt ein Wahlrecht hat, ob er rauchen lassen möchte oder nicht“, sagte er zur AZ. „Ich deute die Signale aus Karlsruhe so, dass das bayerische Gesundheitsschutzgesetz in der jetzigen Form keinen Fortbestand haben wird.“

Kommen die Raucher-Nebenräume?

Münchens Kreisverwaltungsreferent hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach für die Einführung von Nebenräumen für Raucher in der Gastronomie ausgesprochen: „Dann wären die unseligen Raucherclubs weg!“ Auch Rechtsanwalt Michael Scheele, der den Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur und den Schauspieler Max Tidof bei Popularklagen gegen das Rauchverbot vertritt, deutet die Signale positiv: „Verhandelt wurde heute über Ländergesetze, die deutlich milder sind als das bayerische“, so Scheele. Die Äußerungen der Richter würden darauf schließen lassen, dass das Verfassungsgericht in diesen Ländern eine weitere Auflockerung des Rauchverbotes für erforderlich erachte: „Wenn also schon verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der toleranten Länderregelungen in Berlin und Baden- Württemberg zu erwarten sind, dann gilt so etwas erst recht für Bayern!“

Usmatzeinbußen versus Gesundheitsschädigung?

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband verwies in Karlsruhe darauf, dass fast zwei Drittel der Bars und Kneipen Umsatzeinbußen von teilweise mehr als 20 Prozent aufweisen. Das Deutsche Krebsforschungszentrums (DKFZ) in Heidelberg ist dagegen überzeugt, dass der Nichtraucherschutz bereits im ersten Jahr seines Bestehens „eine dramatische Verbesserung der gesundheitlichen Situation“ gebracht hat. Von Umsatzverlusten könne auf lange Sicht kaum die Rede sein, versucht Martina Pötschke-Langer, Leiterin der DKFZ-Krebsprävention, die Verfassungsrichter zu überzeugen. In einigen Bundesländern, aber auch in Irland oder Australien seien trotz des Rauchverbots anfängliche Verluste inzwischen wieder weitgehend ausgeglichen. „Je länger das Rauchverbot herrscht, umso stabiler sind die Umsätze und so sicherer sind die Arbeitsplätze.“

Bundesweit gelten inzwischen in 14 Bundesländern unterschiedlich strenge Rauchverbote; Nordrhein-Westfalen und Thüringen folgen am 1. Juli.

Rechtsanwalt Michael Scheele hofft nun, dass über die bayerischen Popularklagen gegen das Gesundheitsschutzgesetz noch vor den Landtagswahlen beraten wird. „Danach haben wir wenigstens Klarheit.“

lj,DA

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