Kindermissbrauch: "Ich habe das wahre Alter nicht gewusst"

Bayreuth (dpa/lby) - Weil er ein zwölfjähriges Mädchen mit anzüglichen Nachrichten belästigt hat, muss ein ehemaliger Busfahrer 3900 Euro zahlen. Das Amtsgericht Bayreuth verurteilte den 67-Jährigen am Montag wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Besitzes kinderpornografischer Schriften.
Der Rentner lernte das Mädchen noch während seiner Fahrten als Busfahrer im Dezember 2018 kennen. "Ich habe das wahre Alter nicht gewusst", rechtfertigte sich der 67-Jährige vor Gericht. Auf Facebook habe sie angegeben, dass sie 20 Jahre alt sei. Das habe er selbst nicht glauben können, deshalb habe er sie auf ihr Alter angesprochen. "Sie ist 14 Jahre alt, hat sie dann gesagt", beteuerte er.
"Das macht es nicht viel besser", entgegnete die Richterin. "Sie sind weit über 60 Jahre alt." Der Angeklagte schwieg kurz, dann räumte er ein: "Ich weiß, dass ich der Ältere bin und dass es gar nicht erst so weit hätte kommen dürfen."
Denn statt der harmlosen Nachrichten am Anfang schickten sie sich schon bald Nacktfotos und Videos. Beide beschrieben "detailliert sexuelle Handlungen, Oral- und Geschlechtsverkehr, den sie miteinander ausführen wollten", argumentierte die Staatsanwältin. Dazu sei es aber nicht gekommen, weil der Mann die Beziehung davor beendet habe.
Er habe das Mädchen mehrfach gefragt, ob sie das auch wirklich wolle, versicherte der 67-Jährige. Trotzdem wolle er sich bei ihr und ihrer Mutter entschuldigen. Er leide selbst darunter. "Ich habe immer noch zu kämpfen mit meiner Ehe. Ich denke, meine Frau wartet das Urteil ab."
Um der heute 14-Jährigen eine Aussage vor Gericht zu ersparen, trafen Gericht und Staatsanwaltschaft schon vor dem Prozess Absprachen. Zu einer Verhandlung kam es nur, weil der Angeklagte Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte. "Ich weiß, dass ich dafür bestraft werden muss", sagte der 67-Jährige. "Aber dass ich so viel zahlen muss, wusste ich nicht."
Weil ihm wegen der Corona-Krise ein Nebenverdienst zu seiner Rente wegfällt, kam ihm das Gericht entgegen: Er muss nun 130 Tagessätze je 30 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte akzeptierten das Urteil. "Ich habe mir das Geld schon zusammengeborgt", sagte der ehemalige Busfahrer.(Aktenzeichen Cs 211 Js 14094/18)