Keine Verfahren an Bayerns Verwaltungsgerichten wegen Corona

Das Coronavirus macht auch vor der Justiz nicht Halt. Die Verwaltungsgerichte in Bayern verhandeln bis zum Monatsende nicht mehr und auch Zivilverfahren fallen aus. Im Strafrecht ist die Sache allerdings kompliziert.
dpa |
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München (dpa/lby) - Wegen der rasanten Ausbreitung des Coronavirus sollen an bayerischen Verwaltungsgerichten bis zum Ende des Monats keine Verhandlungen stattfinden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München habe alle Verwaltungsgerichte im Freistaat aufgerufen, den Sitzungsbetrieb zwischen dem 17. und 31. März komplett einzustellen, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichtes in München am Montag. Das Gericht und auch das Verwaltungsgericht in Würzburg kündigten bereits an, sich an den Aufruf zu halten.

"Das öffentliche Leben wurde umfassend eingeschränkt", teilte der Verwaltungsgerichtshof mit. "Wir möchten selbstverständlich unseren Teil dazu beitragen, die Zunahme der Infektionsfälle zu verlangsamen." Zugleich diene die Maßnahme dem Schutz der Verfahrensbeteiligten sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts.

Verwaltungsgerichte sind dann zuständig, wenn Bürger mit staatlichen Einrichtungen wie Behörden streiten. Dabei geht es beispielsweise um Themen wie Asylrecht, Bau- und Umweltrecht oder Schul- und Verkehrsrecht.

Aber auch an Gerichten wie dem Landgericht München I fielen nach Angaben einer Sprecherin schon Verhandlungen aus. Viele für diese Woche geplante mündliche Verhandlungen in Zivilsachen seien abgesagt worden, "weil die Parteien von weither anreisen müssten oder zum Beispiel bei der Arzthaftungskammer die Sachverständigen ein Reiseverbot haben". Eine Zahl lag dazu zunächst nicht vor.

Komplizierter ist die Sache bei Strafprozessen: Dort darf eine Verhandlung laut Strafprozessordnung in der Regel für allerhöchstens vier Wochen unterbrochen werden. Nur bei Krankheit eines entscheidenden Prozessbeteiligten ist eine längere Unterbrechung möglich, ohne dass der Prozess platzt. "Wird die Hauptverhandlung nicht spätestens am Tage nach Ablauf der in den vorstehenden Absätzen bezeichneten Frist fortgesetzt, so ist mit ihr von neuem zu beginnen", heißt es im Paragrafen 229.

In Regensburg wurde am Montag wegen eines Coronavirus-Verdachts der Auftakt im Mordprozess gegen eine Zahnärztin verschoben. Drei Mitgefangene der in der Justizvollzugsanstalt Regensburg untergebrachten Angeklagten wurden auf das Coronavirus getestet, das Ergebnis sollte erst am Montagnachmittag vorliegen, sagte der Vorsitzende Richter Michael Hammer. Die Angeklagte habe sich bereiterklärt, mit einem Mundschutz an der Verhandlung teilzunehmen. Um jedoch vor allem ihre neben ihr sitzenden drei Verteidiger zu schützen, vertagte das Gericht den Prozessauftakt auf Mittwoch.

An den Landgerichten München I und II sowie am Oberlandesgericht fielen nach Angaben eines Sprechers für Strafsachen bislang nur einzelne Verhandlungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus aus - etwa weil das Gericht über den Antrag eines Prozessbeteiligten entscheiden musste, der wegen seines fortgeschrittenen Alters in Corona-Zeiten nicht anreisen wollte. In einem anderen Fall hatte sich ein Prozessbeteiligter in einem Risikogebiet aufgehalten. Daraufhin wurde die Verhandlung vertagt. Generell liege es im Ermessen des Vorsitzenden Richters, ob eine Verhandlung stattfindet oder nicht, sagte der Sprecher. Der Richter könne beispielsweise auch die Zahl der Zuschauerplätze im Gerichtssaal begrenzen. Derzeit seien aber ohnehin kaum Zuschauer da, sagte der Sprecher. "Es kommen nichteinmal mehr Journalisten."

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