Keine Revision im Mordprozess um Tramperin Sophia

Im Mordprozess um die Tramperin Sophia Lösche wird es keine Revision geben. Die Familie von Sophia, Staatsanwaltschaft und Verteidigung erklärten auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur, die lebenslange Haftstrafe wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu akzeptieren.
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Ein wegen Mordes angeklagter Marokkaner (M) steht zu Verhandlungsbeginn im Sitzungssaal im Landgericht Bayreuth zwischen seinem Anwalt (r) und einem Übersetzer. Foto: Daniel Karmann
dpa Ein wegen Mordes angeklagter Marokkaner (M) steht zu Verhandlungsbeginn im Sitzungssaal im Landgericht Bayreuth zwischen seinem Anwalt (r) und einem Übersetzer. Foto: Daniel Karmann

Bayreuth - Im Mordprozess um die Tramperin Sophia Lösche wird es keine Revision geben. Die Familie von Sophia, Staatsanwaltschaft und Verteidigung erklärten auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur, die lebenslange Haftstrafe wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu akzeptieren. Das Landgericht Bayreuth hatte den angeklagten Fernfahrer vergangene Woche schuldig gesprochen, die Studentin im vergangenen Jahr umgebracht zu haben.

Sophia Lösche hatte vor gut einem Jahr von Leipzig in Richtung Nürnberg trampen wollen. Von dort wollte sie nach Aussage ihres Bruders Andreas Lösche per S-Bahn zu ihrer Familie nach Amberg in der Oberpfalz fahren. Dort kam die 28-Jährige aber nie an. Ihre Leiche wurde später in einem Straßengraben in Spanien entdeckt.

Eine Revision wäre nach Ansicht seines Mandanten "geradezu ein Unding" gewesen, teilte der Verteidiger mit. Noch am Freitag habe er deshalb offiziell auf Rechtsmittel gegen das Urteil verzichtet. Von der Staatsanwaltschaft und der Familie als Nebenkläger lag dem Gericht nach Angaben eines Sprechers zunächst keine Erklärung vor. Das Urteil sollte daher erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist in der Nacht auf Donnerstag rechtsgültig werden.

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