Keine höhere Strafe

Die Karlsruher Richter sagen, es sei nicht strafbar, dass sie mit der Al-Nusra-Front sympathisiert hat
Sandra Bauer |
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Die Karlsruher Richter glauben der Angeklagten, dass sie nur ihre Kinder verteidigen wollte

München/Karlsruhe Sie ging mit ihren Kindern nach Syrien und wurde dort Zweitfrau eines „Gotteskriegers“. Nachdem Andrea B. aus Immenstadt im Allgäu zurückgekehrt war, wurde sie wegen Entziehung Minderjähriger vom Landgericht München zu einer Bewährungsstrafe verurteilt – der Staatsanwaltschaft war dieses Urteil zu milde. Sie legte Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ein. Sie forderte drei Jahre Haft und wollte eine Verurteilung auch wegen „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ (Paragraf 89a Strafgesetzbuch) erreichen.

Doch die Karlsruher Richter entschieden: Das Urteil zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung ist rechtskräftig. Die Begründung: Die Angeklagte habe in Syrien nicht aktiv kämpfen, sondern nur sich und ihre Kinder verteidigen wollen. Dass sie mit der Al-Nusra-Front (dem syrischen Al-Kaida-Ableger) sympathisiert habe, sei nicht strafbar. Darüber hinaus ermahnte der Senat Ermittler und Gerichte zur grundsätzlichen Zurückhaltung bei dem erst 2009 geschaffenen Paragrafen, frei nach dem Motto: Nicht jeder Islamist, der aus einem fernen Kriegsgebiet zurückkehrt, hat sich gleich wegen Paragraf 89 a strafbar gemacht.

Im Januar 2014 in Syrien angekommen, lernte die damals 30-Jährige im Haushalt ihres Mannes den Umgang mit Schusswaffen. Mehrfach zog die Familie wegen der Kämpfe um. Als sie wegen der steigenden Gefahr für sich und ihre Kinder im Mai 2014 zurückkehrte, wartete am Frankfurter Flughafen schon die Polizei. Im Prozess vor dem Landgericht München sagte die junge Mutter aus, sie sei aus humanitären Gründen dorthin gereist. Sie habe den von Machthaber Baschar al-Assad terrorisierten Menschen helfen und Waffen nur zur Verteidigung einsetzen wollen. Die drei und sieben Jahre alten Mädel leben mittlerweile bei ihrem Vater. Dieser hatte seine Exfrau angezeigt und die Ermittler auf ihre Spur gebracht.

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