Keine Einigung im Arbeitsgerichts-Streit um Samariter-Chef
Nürnberg (dpa/lby) - Im arbeitsrechtlichen Streit zwischen dem früheren Landesgeschäftsführer des Arbeiter Samariter Bundes (ASB), Thomas Klüpfel, und dem ASB-Landesverband hat es am Mittwoch keine Einigung gegeben. Ein Gütetermin beim Arbeitsgericht Nürnberg sei ergebnislos verlaufen, teilte ein Sprecher des Arbeitsgerichtes im Anschluss mit. Den Vorschlag des Gerichts, einen Vergleich einzugehen, hätten die Vertreter beider Parteien nicht angenommen. In der Folge setzte das Gericht einen Streittermin für den 30. Januar 2020 an, wozu beide Parteien persönlich erscheinen müssen.
Klüpfel wehrt sich vor Gericht gegen zwei fristlose Kündigungen, die der ASB-Landesverband gegen den langjährigen Spitzenfunktionär im August ausgesprochen hatte. Klüpfel wird vorgeworfen, Dienstwagen über Jahre hinweg zweckentfremdet und für private Zwecke genutzt zu haben. Die Autos waren auf seine Ehefrau angemeldet. Klüpfel habe das Fehlverhalten eingeräumt und den entstandenen Schaden ausgeglichen, sagte der Gerichtssprecher.
Der neue ASB-Landesgeschäftsführer Jarno Lang hatte bereits im Vorfeld erklärt, der ASB sehe keine Möglichkeit für einen Vergleich. Über die Frage der Dienstwagennutzung hinaus steht beim ASB der Verdacht im Raum, dass es während der Zeit Klüpfels als Geschäftsführer zu Falschabrechnungen im Rettungsdienst gekommen ist. In dieser Sache drohen dem ASB-Landesverband millionenschwere Rückzahlungen an die Krankenkassen. In dem Fall ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth.
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