Keine Beweise für Drogenhandel einer 23-Jährigen vor Chamer Amtsgericht

Schweres Geschütz fuhr die Staatsanwaltschaft an diesem Vormittag gegen eine 23 Jahre alte Frau auf: Handel mit und Besitz von Betäubungsmitteln, dazu Fahren ohne Fahrerlaubnis wurden der gelernten Fachangestellten angelastet. Am Ende blieb davon kaum etwas übrig. Für die Schwarzfahrt muss die Angeklagte 1.400 Euro zahlen, dazu kommt ein Fahrverbot von vier Wochen, weil sie unter Drogeneinfluss am Steuer saß. Die Frau auf der Anklagebank hat so gar nichts mit dem Bild von Süchtigen gemein, wie man es normalerweise kennt. Sie ist dezent gekleidet und geschminkt, könnte gut und gerne auch für ein Modemagazin posieren. Die Schwarzfahrt unter dem Einfluss von Cannabis an jenem Abend im November 2021 räumt sie ein. Ja, gibt sie zu, sie habe damals Drogen konsumiert. Aufgrund einer schwierigen persönlichen Situation, in der sie sich befand. Der plötzliche Tod ihres Vaters sei Hauptauslöser gewesen. Ansonsten schweigt sie zu den Drogenvorwürfen. Was ihr gutes Recht als Beschuldigte ist.
Der Anklagevertreter legt ihr zur Last, Ende Dezember 2020 etwa 700 Gramm Marihuana in ihrer Wohnung im Chamer Umland aufbewahrt zu haben. Zudem geht er davon aus, das "Gras" sei für den Weiterkauf bestimmt gewesen.
Beweisen sollen das Bilder und Video, die auf dem Handy der jungen Frau gefunden worden waren. Die dafür genutzte App war zwar gelöscht worden, doch die Polizei hatte sie wiederherstellen können. Bei der Einvernahme des ermittelnden Beamten vor der Amtsrichterin kam aber heraus, dass es im Chat zwar Angebote der Angeklagten gab, ob aber tatsächlich Drogen vertickt wurden, blieb offen. Bei einer Wohnungsdurchsuchung jedenfalls waren nur Kleinstmengen von Betäubungsmitteln gefunden worden, sodass diese Punkte eingestellt wurden. Nachdem sich auch noch herausstellte, dass das Bild mit der größeren Menge Marihuana nicht aus der Wohnung der Angeklagten stammen konnte, war die Anklage, was die Drogensachen betraf, zusammengekracht. Blieb das vorsätzliche Fahren ohne Fahrerlaubnis, das mit Geldstrafe und Fahrverbot geahndet wurde. Der Verteidiger hatte sogar eine Verwarnung mit Strafvorbehalt in den Raum gestellt, doch das schien Richterin Birgit Fischer dann doch nicht angemessen. Offenbar konnten alle Beteiligten mit dem Richterspruch leben, denn das Urteil wurde sofort rechtskräftig.