Kein Weihnachtsgeld aus Datenschutzgründen für Sozialleistungsempfänger in Holzkirchen

Sozialleistungsempfänger in Holzkirchen haben seit Jahrzehnten zu den Festtagen ein paar Euro extra bekommen – dieses Jahr nicht. Der Grund: die DSGVO. Ein Aufreger in dem Markt.
Ruth Schormann |
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Künftig gibt es also Gutscheine statt Bargeld als Weihnachtsgeschenk.
dpa/Christin Klose Künftig gibt es also Gutscheine statt Bargeld als Weihnachtsgeschenk.

Gutes tun, das will der Markt Holzkirchen, besonders an Weihnachten. Eine kleine Aufmerksamkeit für Bedürftige, damit auch sie sich zum Fest extra etwas leisten können.

Bedürftige holten früher Weihnachtsgeld in bar ab

Eine Weihnachtstradition war es – Holzkirchen hat seit 30 Jahren Empfängern von Sozialleistungen Geldgeschenke gemacht. "Die betroffenen Personen haben die Zuwendung zur Weihnachtszeit bar im Rathaus abgeholt", erklärt Ewgenia Sabransky, Sprecherin des Holzkirchner Rathauses, der AZ. Die Beträge waren je nach Bezugshöhe und Haushaltsgröße gestaffelt, pro Kind 20 Euro, für den Partner im Haushalt gab es zum Beispiel zehn Euro. Es ging darum, "zu ermöglichen, dass Kindern Weihnachtsgeschenke oder ein festliches Essen ermöglicht" werden kann.

Doch mit dieser Tradition ist es jetzt vorbei. Ursache: die DSGVO, das Abkürzungsungetüm, hinter dem sich die Verordnung verbirgt, die im Mai dieses Jahres in Kraft getreten ist. Das Landratsamt Miesbach hat die Datenschutzverordnung als Grund genannt, warum es die Adressen der Empfänger nach SGB II nicht mehr rausgeben kann.

Datenschutz: Adressen der Sozialleistungsempfänger als Problem

Das weckte Unmut bei den Holzkirchnern, den einen, weil sie nichts Gutes mehr tun können, bei den anderen, weil sie das Geld nicht bekommen, das manche, so berichtet beispielsweise das BR-Magazin "quer", schon eingeplant hatten.

Eine Rückfrage im Landratsamt Miesbach und beim Markt Holzkirchen zeigt: Es gibt eine Lösung. Pressesprecher Birger Nemitz vom Landratsamt gibt der AZ Entwarnung. Eine viel bessere Lösung sei gefunden worden. Die aktuell 152 Bezieher von Sozialleistungen könnten für sich die "Holzkirchenkarte" beantragen und bekommen Wertgutscheine oben drauf. Allerdings erst ab dem Frühjahr – Weihnachten gehen die Bedürftigen also dieses Jahr tatsächlich leer aus.

Gutscheine statt Bargeld

"Bei dieser Karte handelt es sich um ein Hilfsangebot der Gemeinde zusammen mit mehreren Projektpartnern. Empfänger von Sozialleistungen können beim Abholen der Karte im Rathaus gleich Fünf-Euro-Gutscheine mitnehmen. Je nach Lebenssituation in verschiedener Anzahl", sagt Nemitz.

"Empfänger der Grundsicherung für Arbeitssuchende erhielten zum Beispiel bisher 20 Euro pro Kind. Die Gutscheine können im örtlichen Einzelhandel eingelöst werden", erklärt er. Sabransky ergänzt: "Die Zuwendung wird ab dem nächsten Jahr losgelöst von der Weihnachtszeit ausgegeben. Man kann sich also auch an Ostern einen Gutschein holen."

Bedingung ist aber, dass der Bedürftige die Holzkirchenkarte besitzt. Die bekommen alle, die vorweisen können, dass sie Leistungen nach SGB II, SGB XII oder Wohngeld bekommen. Wer die Holzkirchenkarte hat, kommt damit günstiger in kulturelle Einrichtungen und bekommt Sonderkonditionen in den Bereichen Bildung und Sport, heißt es auf der Internetseite holzkirchen.de Barauszahlung werde es also definitiv nicht mehr geben, nur noch Gutscheine, gestückelt in je fünf Euro. Sie können "bei diversen Partnern" eingelöst werden, sagt Sabransky.

Der Wermutstropfen: "Bedauerlicherweise müssen wir die Ausgabe des Zuschusses dieses Jahr aussetzen", teilt die Sprecherin Holzkirchens mit. Man habe sich um eine zeitnahe Lösung bemüht, doch vor kommendem Führjahr geht nichts.

Der bayerische Datenschutzbeauftragte sieht darin, dass das Landratsamt die Anschriften jahrelang jedes Weihnachten an den Markt weitergegeben hat, übrigens laut Nemitz seit jeher einen Verstoß. "Nicht erst seit der DSGVO. Seitdem aber mit Sicherheit", schreibt Nemitz.

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