Kein Schmerzensgeld für blutiges Ende einer Salsa

München (dpa/lby) - Eine blutende Wunde, eine Schädelprellung und eine Kieferverletzung - so endete für eine Tänzerin ein Abend in einem Münchner Tanzlokal. Ein Herr hatte sich mit seiner Partnerin beim Salsa-Tanzen gedreht - und war bei einer Drehung namens Hook turn (Hakendrehung) mit erhobenem Ellbogen mit der Frau zusammengestoßen.
dpa |
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München (dpa/lby) - Eine blutende Wunde, eine Schädelprellung und eine Kieferverletzung - so endete für eine Tänzerin ein Abend in einem Münchner Tanzlokal. Ein Herr hatte sich mit seiner Partnerin beim Salsa-Tanzen gedreht - und war bei einer Drehung namens Hook turn (Hakendrehung) mit erhobenem Ellbogen mit der Frau zusammengestoßen. Auch wegen des schwierigen Heilungsprozesses verlangte diese mindestens 3000 Euro Schmerzensgeld und rund 4000 Euro Schadenersatz wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das Landgericht München II - zuständig, weil der Beklagte aus dem Weilheim-Schongau stammte - wies die Klage nun ab (Az.: 12O504/18).

Das Gericht sah es nicht als fahrlässiges Verhalten an, dass der Beklagte sich beim Tanzen gedreht und dabei den linken Arm hochgehoben hatte. "Die Durchführung einer üblichen Tanzfigur kann kein sorgfaltswidriges Verhalten darstellen", beschied das Gericht laut Mitteilung rechtzeitig zum Beginn der Ballsaison. Dass der Tänzer sich regelwidrig oder besonders gefährdend verhalten hätte, hat die Beweisaufnahme nicht ergeben.

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