Kein Gerüst am Bau: Chef muss zahlen

Ein Maler fiel von einer Leiter und verletzte sich dabei schwer - der Unternehmer haftet.
von  Abendzeitung
Ab einer bestimmten Höhe ist ein Gerüst Pflicht.
Ab einer bestimmten Höhe ist ein Gerüst Pflicht. © Berny Meyer

BAMBERG - Ein Maler fiel von einer Leiter und verletzte sich dabei schwer - der Unternehmer haftet.

Unternehmer müssen Mitarbeitern einen Schaden zahlen, wenn sie auf vor- geschriebene Schutzmaßnahmen verzichten. Im Fall vor dem Oberlandesgericht Bamberg stürzte ein Maler von einer Leiter und verletzte sich schwer.

Der Chef hatte dem Mann in einer Höhe von 3,70 Meter eine Sprossenleiter gegeben, vorgeschrieben ist bei solchen Arbeiten ein Gerüst. Auch die Forderungen des Mitarbeiters nach mehr Sicherheit verweigerte der Chef. Das Gericht gab der Berufsgenossenschaft Recht, die 77 000 Euro vom Unternehmer zurückverlangte.

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