Kein früheren Freigänge für Schwerverbrecher in Bayern
München/Passau Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann zeigt sich entsetzt über den Ländervorstoß für einen schnelleren Hafturlaub für Schwerverbrecher. „Das ist ein hochgefährliches und absurdes Vorhaben, das mit einem ordentlichen Rechtsstaat nicht vereinbar ist“, sagte der CSU-Politiker der „Passauer Neuen Presse“ (Mittwochausgabe).
Auch das bayerische Justizministerium kritisiert den Vorstoß, zu lebenslanger Haft verurteilten Straftätern bereits nach fünf Jahren einen Langzeitausgang zu ermöglichen. „Vor dem Hintergrund der Sicherheit der Bevölkerung erscheint uns das nicht vertretbar“, sagte ein Sprecher des Justizministeriums am Dienstag. Der Hafturlaub diene der Entlassungsvorbereitung, was zehn Jahre vor der Freilassung eines Schwerverbrechers nicht in Betracht komme. Die Fluchtgefahr sei dann zu groß.
Das Saarland, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Bremen und sämtliche ostdeutschen Bundesländer hatten sich bereits im vergangenen Herbst darauf verständigt, den Strafvollzug zu lockern und den Gefangenen so die Eingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern. Seit der Föderalismusreform ist die Umsetzung des Strafvollzuges Ländersache. Zur Zeit haben Schwerverbrecher in Bayern erst nach zwölf Jahren Anspruch auf zwölf Tage Urlaub.
Polizeigewerkschaft hält nichts von frühem Hafturlaub
Die Polizeigewerkschaft plädiert für ein einheitliches Festhalten an der bisherigen Regelung. Wenn Häftlinge in einem Bundesland früher Ausgang hätten, beeinträchtige dies auch die Sicherheit in den angrenzenden Ländern, warnte Rainer Nachtigall von der Deutschen Polizeigewerkschaft. „Es hat schließlich gute Gründe, den Langzeiturlaub erst nach zehn Jahren anzusetzen.“
Für die Wiedereingliederung eines Straftäters sei nicht der Zeitpunkt des Urlaubs ausschlaggebend. Viel wichtiger sei die verstärkte Arbeit von Psychologen und Sozialarbeitern mit den Gefangenen während der Haft. Dies sei vielen Ländern aber zu teuer.
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