Kein Bürgerbegehren "Senioren- statt Flüchtlingsheim"

Eine Bürgerinitiative will, dass statt rund 40 Flüchtlingen künftig nur Senioren in einem Freizeitheim wohnen dürfen. Dafür wollte sie ein Bürgerbegehren auf den Weg bringen. Weil die Stadt das ablehnte, zog die Initiative vor Gericht. Das hat nun entschieden.
dpa |
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Schon fast 800 000 Asylbewerber sind 2015 in Deutschland angekommen.
dpa Schon fast 800 000 Asylbewerber sind 2015 in Deutschland angekommen.

Würzburg/Fladungen - Senioren statt Flüchtlinge: Mit dieser Forderung ist eine Bürgerinitiative im unterfränkischen Fladungen vor Gericht gescheitert. "Ziel des Bürgerbegehrens ist es, eine bestimmte Nutzung zu verhindern. Das ist nicht zulässig", sagte der Vorsitzende Richter Rudolf Emmert vom Verwaltungsgericht Würzburg am Mittwoch in seiner Urteilsbegründung. Es handle sich um eine "Verhinderungsplanung", für die es kein Bürgerbegehren geben könne.

Die Bürgerinitiative wollte mit der Abstimmung erreichen, dass eine bestehende Flüchtlingsunterkunft in Fladungen nur noch als Seniorenheim genutzt werden darf. Weil die Stadt im Landkreis Rhön-Grabfeld das Begehren ablehnte, zog ein Vertreter der Initiative "Pro Fladungen" vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Würzburg gab nun allerdings der Stadt recht.

Der Vorsitzende Richter hob auch die inhaltlichen Fehler bei der Formulierung des Bürgerbegehrens hervor. Darin heißt es unter anderem, die Stadt soll den Bebauungsplan so ändern, dass "eine ausschließliche Nutzung für altersgerechtes Wohnen" ermöglicht wird. Mehr Engagement für seniorengerechtes Wohnen könne eine Bürgerinitiative jederzeit verlangen, die Änderung eines Bebauungsplanes ohne Notwendigkeit hingegen nicht. "Das kann nur die Gemeinde festlegen, nicht ein Bürgerbegehren", so Richter Emmert weiter.

Sollte ein solches Bürgerbegehren erfolgreich sein, würde damit zudem die derzeitige Nutzung verhindert. "Und das ist Enteignung", fügte er hinzu. In dem zuvor als Freizeitheim für Blinde und Sehbehinderte genutzten Haus der Würzburger Blindeninstitutsstiftung sind seit fast einem Jahr rund 40 Flüchtlinge, vor allem Familien mit kleinen Kindern, untergebracht.

Vertreter der Initiative hatten in den Medien stets einen fremdenfeindlichen Hintergrund des Bürgerbegehrens bestritten. Vielmehr gehe es ihnen darum, dass mehr altersgerechte Wohnungen in der Region geschaffen werden müssten. Einer Studie zufolge werde in Fladungen 2030 jeder zweite Bürger älter als 63 Jahre sein, sagte der Anwalt des Klägers dazu vor Gericht.

Bürgermeisterin Agathe Heuser-Panten zeigte sich nach dem Urteil erleichtert: "Ich denke, dass die Ruhe, die in den vergangenen Monaten bereits eingezogen war, nun wieder gefestigt wird."

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