Kein Anwalt trotz Haft

Auf eine Anfrage der Abgeordneten Claudia Stamm (mut) antwortet das Innenministerium, dass zehn Menschen im Juni für drei Wochen in Vorbeugegewahrsam genommen wurden. Ein Anwalt, der sie vertreten wollte, wurde vom Gericht abgewiesen.
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Claudia Stamm stellte die Anfrage.
dpa Claudia Stamm stellte die Anfrage.

München - Immer wieder hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) das umstrittene Polizeiaufgabengesetz (PAG) verteidigt und Kritikern sogar Lüge vorgeworfen. In einer Info des Ministeriums steht: "Das Gericht stellt sicher, dass der Betroffene seine Rechte umfassend wahrnehmen kann" – und Festgenommene einen Anwalt benennen oder bekommen. Es sei also auch mit dem neuen PAG nicht möglich, Menschen ohne den Beistand eines Anwalts wochenlang (oder noch länger) in Haft zu nehmen.

Drei Wochen in Vorbeugegewahrsam

Doch nun ist ein Fall bekannt geworden, in dem genau das passiert ist: Auf eine Anfrage der fraktionslosen Landtagsabgeordneten Claudia Stamm (mut), die der AZ vorliegt, antwortet das Innenministerium, dass zehn Geflüchtete bereits im Juni ohne Anwalt in Vorbeugegewahrsam genommen worden sind. Für drei Wochen. Sie seien "Rädelsführer" eines Aufstandes in der Asylunterkunft Schweinfurt gewesen und deswegen festgenommen worden.

Der Münchner Rechtsanwalt Hartmut Wächtler wollte daraufhin die Betroffenen rechtlich vertreten. Doch das Gericht wies das ab, sagten Stamm und Wächtler dem "Münchner Merkur". Laura Pöhler vom Bündnis "noPAG" sagt zu dem Fall: "Noch-Innenminister Herrmann sollte sich bei den zigtausenden Demonstranten entschuldigen. Nicht die Kritiker haben Lügenpropaganda und eine Desinformationskampagne betrieben, sondern er und die CSU im Landtag."

Lesen Sie hier: Nötig oder unverhältnismäßig? Das neue bayerische Polizeigesetz

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