Kein Anspruch auf Hitzefrei am Arbeitsplatz

München (dpa/lby) - Hitzefrei gibt es in bayerischen Betrieben nicht - zumindest nicht gesetzlich geregelt. Denn auch bei hohen Temperaturen entfällt die Arbeitspflicht nicht von selbst, wie die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (VBW) am Dienstag mitteilte.
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Bertram Brossardt. Foto: Sven Hoppe/Archivbild
dpa Bertram Brossardt. Foto: Sven Hoppe/Archivbild

München (dpa/lby) - Hitzefrei gibt es in bayerischen Betrieben nicht - zumindest nicht gesetzlich geregelt. Denn auch bei hohen Temperaturen entfällt die Arbeitspflicht nicht von selbst, wie die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (VBW) am Dienstag mitteilte. Dennoch seien die Betriebe bemüht, dass die Temperatur etwa in Arbeits- und Aufenthaltsräumen nicht mehr als 26 Grad betrage, heißt es weiter. Doch gebe es kein Gesetz, das eine Höchsttemperatur am Arbeitsplatz vorgebe. Deshalb haben die heißen Tage keine arbeitsrechtlichen Folgen. Hitzefrei oder klimatisierte Räume dürften Angestellte demnach nicht fordern. Wegen der Hitze ausgefallene Züge etwa seien kein Grund, zu spät zur Arbeit zu kommen.

Die Unternehmen sind aber gesetzlich verpflichtet, die Hitze durch einen Sonnenschutz so zu mildern, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird. "Viele Unternehmen haben hier in den letzten Jahren gute betriebsindividuelle Modelle entwickelt", erklärte VBW-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt in der Mitteilung. Gegen die Hitze könnten Betriebe auch die Bekleidungsregeln lockern oder Getränke bereitstellen.

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