Katastrophenfall in Bayern: Was bedeutet das?

In Bayern wurde wegen des Coronavirus Sars-CoV-2, das die Krankheit COVID-19 auslösen kann, der Katastrophenfall ausgerufen. Die AZ klärt auf, was das bedeutet und warum kein Grund zur Panik gegeben ist.
von  AZ/dpa
Schulen und Kindergärten bleiben in Bayern wegen des Coronavirus vorerst geschlossen.
Schulen und Kindergärten bleiben in Bayern wegen des Coronavirus vorerst geschlossen. © Alessandro Crinari/KEYSTONE/Ti-Press/dpa

Der letzte Katastrophenfall in Bayern liegt tatsächlich noch gar nicht so lange zurück: Anfang letzten Jahres wurde dieser in mehreren Landkreisen aufgrund des herrschenden Schneechaos ausgerufen. Doch was bedeutet das konkret?

Wann wird der Katastrophenfall ausgerufen?

Mit der Ausrufung des Katastrophenfalls greift die Staatsregierung zu einem Mittel, das in der Regel bei Naturkatastrophen zum Einsatz kommt – meist sind das in Bayern Überschwemmungen oder Schneemassen. In der Regel wird der Katastrophenfall auch nicht bayernweit, sondern nur für einzelne Kommunen ausgerufen. 

Das bayerische Katastrophenschutzgesetz ist aber nicht auf Naturgefahren beschränkt, sondern lässt ganz bewusst sehr breiten Spielraum: Eine Katastrophe ist "ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden".

Katastrophenfall in Bayern: Was bedeutet das genau?

Zweck des Gesetzes ist es, eine einheitliche Kommandostruktur für die Behörden zu schaffen, damit diese gezielt und koordiniert auf eine Katastrophe reagieren können. Sämtliche Einsätze von Feuerwehr, Technischem Hilfswerk und Hilfsorganisationen laufen dann über eine zentrale Stelle. Normalerweise übernehmen die Landratsämter die Funktion der Katastrophenschutzbehörde, bei überregionalen Bedrohungen kann das aber auch das Innenministerium in München sein.

Das Gesetz gibt den Behörden darüber hinaus sehr weitreichende Möglichkeiten: Sie dürfen Katastrophengebiete räumen und den Zutritt verbieten. Die Katastrophenschutzbehörde hätte sogar das Recht, jeden Bürger zum Einsatz heranzuziehen – in Form von "Dienst-, Sach- und Werkleistungen".

Schulen und Kindergärten bleiben in Bayern wegen des Coronavirus vorerst geschlossen.
Schulen und Kindergärten bleiben in Bayern wegen des Coronavirus vorerst geschlossen. © Alessandro Crinari/KEYSTONE/Ti-Press/dpa

Schulen und Kindergärten in Bayern geschlossen

Seit Montag sind alle Schulen und Kindergärten in Bayern geschlossen, auch Sport- und Spielplätze folgen nun. Ab Dienstag sollen Bars, Kinos und Schwimmbäder geschlossen bleiben, ab Mittwoch ausgewählte Geschäfte, die nicht für die Grundversorgung notwendig sind.

Das gilt beispielsweise nicht für Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen und Banken, deren Öffnungszeiten sogar ausgeweitet werden: Unter der Woche dürfen entsprechende Geschäfte bis 22 Uhr öffnen und auch am Sonntag geöffnet haben. Speiselokale sollen künftig nur noch von 6 bis 15 Uhr öffnen dürfen.

Coronavirus: Söder möchte zehn Milliarden Euro bereitstellen

Neben dem Ausruf des Katastrophenfalls in Bayern soll auch die Schuldenbremse im Freistaat zeitlich begrenzt außer Kraft gesetzt werden. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) teilte am Montagmorgen mit, dass ein Hilfspaket in Höhe von zehn Milliarden Euro bereitgestellt werden soll, um die Wirtschaft vor den Folgen der Corona-Krise zu schützen.

Alle aktuellen Entwicklungen zum Coronavirus finden Sie hier im AZ-Newsblog

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