Kampf um Vergewaltigungsprozess: Klageerzwingung gescheitert

Seit Jahren kämpft eine Frau aus München für einen Prozess gegen ihren mutmaßlichen Vergewaltiger. Obwohl DNA-Spuren eines Verdächtigen vorliegen, kommt der Fall nicht zur Anklage. Jetzt hat das OLG München eine finale Entscheidung gefällt.
von  dpa
Die modellhafte Nachbildung der Justitia steht neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/dpa/Symbolbild
Die modellhafte Nachbildung der Justitia steht neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/dpa/Symbolbild © dpa

München (dpa/lby) - Im Kampf um einen Prozess gegen ihren mutmaßlichen Vergewaltiger hat eine Frau aus München ihre finale Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht (OLG) München wies ihren Antrag auf Klageerzwingung ab, wie Gerichtssprecher Florian Gliwitzky der Deutschen Presse-Agentur sagte. Damit hatte die heute 37-Jährige erreichen wollen, dass die Staatsanwaltschaft München I doch noch Anklage gegen den Mann erhebt, der sie vor sieben Jahren vergewaltigt haben soll.

Der Fall hatte immer wieder Schlagzeilen gemacht. Die Frau ist überzeugt, als 30-Jährige im April 2013 bei einem Discobesuch in München mit K.O.-Tropfen willenlos gemacht und danach in einem Park vergewaltigt worden zu sein. "Ich erinnere mich dunkel an einzelne, sehr schwammige Bilder, als ich langsam wieder zu mir komme - an ein Gebüsch und an zwei Männer, die sich an mir vergehen", beschreibt sie die Tat in einem Spendenaufruf für die Unterstützung ihres juristischen Kampfes.

Eine Spur zu den mutmaßlichen Tätern gab es zunächst nicht. "Die Polizei glaubte mir nicht", schreibt die Frau im Internet. Doch Jahre später wurde ein Verdächtiger anhand seiner DNA-Spuren ausfindig gemacht. Da sich das Opfer aber nur bruchstückhaft an die Tat erinnern kann und der Mann zu den Vorwürfen schweigt, war die juristische Beweisführung schwierig - so schwierig, dass die Staatsanwaltschaft München I die Ermittlungen wegen mangelnder Erfolgsaussichten trotz eines konkreten Tatverdächtigen zweimal einstellte.

Nach der ersten Einstellung des Verfahrens hatte die Frau 2019 eine juristische Beschwerde eingereicht und eine Petition gestartet, die rund 100 000 Menschen unterschrieben haben. Im April 2019 übergab sie der Generalstaatsanwaltschaft in München rund 93 000 Unterschriften. Daraufhin nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen vorübergehend wieder auf - stellte sie dann aber erneut ein.

Daraufhin strengte die 37-Jährige ein Klageerzwingungsverfahren an. Im Internet sammelte sie Spenden dafür und nannte das Verfahren "meine letzte Hoffnung". Sie wolle alles versuchen, "damit ich mir niemals vorwerfen muss, ich hätte nicht alles Menschenmögliche versucht. Damit ich weiterhin ein Vorbild für all die anderen Opfer sein kann, den Kampf um Gerechtigkeit niemals aufzugeben. Damit ich nicht wieder in der Ohnmacht versinke".

Doch auch diese letzte Hoffnung hat sich nach der OLG-Entscheidung, die nach Angaben Gliwitzkys schon am 27. Mai fiel, zerschlagen. "Der Antrag wurde als unzulässig verworfen", sagte er. Er sei zwar aus formalen Gründen abgelehnt worden, weil der Sachverhalt darin nicht vollständig wiedergegeben worden sei. Doch auch inhaltlich äußerte sich das Gericht dazu. Einem Antrag auf Klageerzwingung könne generell nur dann stattgegeben werden, wenn die Anklage, die erzwungen werden soll, vor Gericht auch erfolgversprechend sei. Das sei hier aber nicht der Fall, beurteilte das Gericht die Sache. Nach sieben Jahren sei eine Aufklärung bei der vorliegenden Sachlage im Grunde ausgeschlossen.

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