Kampf gegen neues Versammlungsgesetz

Am 1. Juni treten Lockerungen im bayerischen Versammlungsgesetz in Kraft. Das ist Gewerkschaften, Parteien und Verbänden aber nicht genug. Sie bleiben bei ihrer Verfassungsbeschwerde.
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Eine Demonstration gegen einen Neonnazi-Aufmarsch in München.
dpa Eine Demonstration gegen einen Neonnazi-Aufmarsch in München.

MÜNCHEN - Am 1. Juni treten Lockerungen im bayerischen Versammlungsgesetz in Kraft. Das ist Gewerkschaften, Parteien und Verbänden aber nicht genug. Sie bleiben bei ihrer Verfassungsbeschwerde.

„Es geht um die Freiheit der selbstbewussten Bürger, die mehr denn je auf die ,Pressefreiheit des kleinen Mannes’ angewiesen sind.“ Im Namen von Gewerkschaften, Oppositions-Parteien und anderen Verbänden ziehen die Anwälte Klaus Hahnzog (SPD) und Hartmut Wächtler trotz der am 1. Juni in Kraft tretenden Lockerungen gegen das bayerische Versammlungsgesetz weiter ins Feld.

Das Bundesverfassungsgericht müsse jetzt über grundsätzliche Fragen entscheiden. „Auch das neue Gesetz von 2010 regelt viele Sachverhalte übermäßig und richtet bürokratische Hürden für den Bürger auf, der friedlich sein Grundrecht ausüben will“, erklären Hahnzog und Wächtler. Sie kritisieren unter anderem, dass eine Versammlung bereits ab zwei Teilnehmern anmeldepflichtig sein soll. Auch die Erlaubnis für die Polizei, Demonstrationen zu filmen und die Anmeldepflicht auch für kleine und kleinste Versammlungen sollen genausowenig hingenommen werden wie die „unsinnig ausgedehnten Vorschriften“ gegen das Mitführen von möglichen Vermummungen wie Schals und Sonnenbrillen.

Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes war vom Bundesverfassungsgericht im Februar 2009 in Teilen für verfassungswidrig erklärt worden. Daraufhin hatte die CSU auf Druck ihres Koalitionspartners FDP einer Lockerung zugestimmt. So wurde die Androhung von Bußgeldern bei Verstößen gegen das Gesetz gestrichen.

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