Käufer klagt wegen Katzenurin
Im Sommer ist es nicht auszuhalten“, sagt Hannes B. (Name geändert). „In dem Raum kann man sich dann nicht aufhalten.“ Er spricht von seinem Arbeitszimmer in dem Zangberger Einfamilienhaus, das er für seine Familie im April 2013 für knapp 300 000 Euro gekauft hatte.
Der Grund für den nicht auszuhaltenden Gestank: Der Urin von Katzen, der über Jahre im ganzen Haus ins Holz eingetrocknet war. Wer da nass rüberwischt, wird mit einem beißenden Geruch belohnt. Besonders im Sommer.
Hannes B. klagte. Er fühlt sich arglistig vom Hausverkäufer getäuscht. Um den Mangel zu beseitigen, verlangt er über 45 000 Euro.
Zwar hatte er das Haus mehrmals besichtigt, und auch gewusst, dass bis zu sieben Katzen in dem Haus gehalten wurden. Aber beim „Nasenschein“ war ihm nichts aufgefallen. Und auch der Verkäufer machte ihn nicht darauf aufmerksam, dass der Uringeruch unter bestimmten Umständen zum Problem werden könnte.
Zwei Sachverständige bestätigten im Laufe des Verfahrens die Verseuchung des Hauses durch Katzenurin. Trotzdem scheiterte die Klage beim Landgericht Traunstein. Die Richter konnten keine arglistige Täuschung feststellen. Die Käufer hätten bei den Besichtigungen ja selber nichts bemerkt.
Im Kaufvertrag steht zudem: „Das Vertragsobjekt wird in dem Zustand verkauft, in dem es sich bei der letzten Besichtigung durch den Erwerber befand. Rechte des Erwerbers wegen offener oder verborgener Sachmängel werden ausgeschlossen.“
Streicheln, quälen, schlachten: Richard David Precht über das Verhältnis zwischen Tier und Mensch
Also schlechte Karten für den Kläger? Vielleicht nicht. Denn an anderer Stelle heißt es im Vertrag: „Der Veräußerer erklärt, dass ihm nichts von verborgenen Mängeln bekannt ist.“
Hannes B. und sein Anwalt Peter Müller sehen diese Vertragsklausel verletzt und gingen in Berufung. Ihr Argument: Die außerordentliche Menge an Katzenurin im Haus lasse den Schluss zu, dass die Beklagten Bescheid wussten und dies nicht offenbarten.
Dagegen wehrt sich wiederum der Verkäufer. Er sei selbst über Art und Umfang der vom Sachverständigen festgestellten Mängel gleichermaßen überrascht wie bestürzt.
Genutzt hat es ihm nichts. Das Blatt wendet sich bei der Verhandlung des zuständigen OLG-Senats am Mittwoch. Der Vorsitzende Richter Wilhelm Schneider spricht schon von „ein bisschen Arglist“. Der Verkäufer hatte zum Beispiel verschwiegen, dass es unter seinen Katzen auch eine im Haus gegeben hatte, die an Epilepsie litt und den Urin oft nicht halten konnte.
So kommt es dann doch noch zum Vergleich. Der Verkäufer zahlt „schweren Herzens“ 30 000 Euro.
- Themen: