Kabinett macht Alpenplan-Änderung rückgängig
München (dpa/lby) - Die Staatsregierung hat die einst gegen wütende Proteste durchgedrückten Änderungen am sogenannten Alpenplan zurückgenommen. Mit der damaligen Änderung hatte die CSU, noch unter Ministerpräsident Horst Seehofer, einen neuen Skilift am Riedberger Horn im Allgäu ermöglichen wollen. Der neue Regierungschef Markus Söder hatte das umstrittene Projekt im Landtagswahlkampf aber einkassiert und zusammen mit den Kommunen den Verzicht auf den Skilift verkündet. Am Dienstag nun beschloss das Kabinett, die alten Schutzzonen am Riedberger Horn wiederherzustellen.
Umweltverbände hatten gegen die Alpenplan-Änderung geklagt und dabei mit einem Gutachten argumentiert, dass die Hänge abrutschen könnten. Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) und der Landesbund für Vogelschutz (LBV) haben die Klage beim Verwaltungsgerichtshof in München schon vor etwa einem halben Jahr zunächst ruhen lassen. Ganz zurückziehen wollen die beiden Verbände die Normenkontrollklage trotz des Beschlusses des Ministerrats noch nicht.
"Bisher sehen wir keinen Grund, die Klage zurückzunehmen", meinte BN-Landesbeauftragter Martin Geilhufe. Es werde abgewartet, bis die erneute Alpenplan-Änderung rechtskräftig sei, sagte auch LBV- Geschäftsführer Helmut Beran.
Doch dies wird voraussichtlich noch einige Monate dauern. Der Alpenplan ist Teil des Landesentwicklungsprogramms (LEP), Änderungen daran müssen in einem Anhörungsverfahren erfolgen. Danach muss nochmals das Kabinett entscheiden, ehe letztlich die Änderung dem Landtag vorgelegt wird. Dies könne möglicherweise im Herbst geschehen, erklärte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums.
Die Gemeinden Balderschwang und Obermaiselstein (Landkreis Oberallgäu) wollten ursprünglich am Riedberger Horn eine sogenannte Skischaukel bauen - einen Lift, der zwei Skigebiete verbindet. Dafür wurden die Schutzzonen an dem Berg geändert. Nun beschloss das Kabinett, die alten Zonen wiederherzustellen.
Konkret werden 80 Hektar, die damals aus der höchsten Schutzkategorie herausgelöst worden waren, nun wieder dort eingruppiert. In dieser Zone C sind Bergbahnen oder Skiabfahrten unzulässig. Andere Flächen von insgesamt 304 Hektar, die damals als Ausgleich in die höchste Stufe gehoben wurden, bleiben aber nun weiter dort eingruppiert. Man setze damit ein Zeichen für mehr Naturnähe, betonte die Staatskanzlei.
- Themen:
- CSU
- Horst Seehofer
- Markus Söder