Kabinett beschließt Corona-Lockerungen
München (dpa/lby) - Das wegen der Corona-Pandemie seit Wochen geltende Verbot für öffentliche Gottesdienste und Demonstrationen wird aufgehoben. Das Kabinett will am Dienstag (10.00 Uhr) in seiner Sitzung in München die schon von der Staatsregierung angekündigten Lockerungen ab dem 4. Mai formell beschließen. Unter strengen Auflagen wie Mindestabständen zwischen den Kirchgängern und Personenobergrenzen sollen dann wieder alle Religionsgemeinschaften Gottesdienste mit Besuchern anbieten können. Bisher war dies nur ohne Besucher per Übertragungen im Internet oder Fernsehen möglich.
Nach der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof festgestellten Verfassungswidrigkeit der Auflagen für Geschäfte muss die schwarz-orange Koalition auch in diesem Bereich handeln. Die Richter hatten das Verkaufsverbot für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern für verfassungswidrig erklärt. Sie sehen dieses wegen der Ungleichbehandlung mit kleineren Ländern und der Ausnahmen für größere Geschäfte bestimmter Branchen als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Das Gericht setzte die Vorschrift wegen der Pandemie-Notlage "ausnahmsweise" nicht außer Kraft - die aktuelle Regelung ist auch nur bis 3. Mai befristet.
Darüber hinaus wird bei der Sitzung auch ein erstes Fazit der seit diesem Montag geltenden Maskenpflicht sowie des gestarteten Schulunterrichts für Abschlussklassen gezogen. In Bayern waren in den vergangenen Tagen die Neuinfektionen schrittweise zurückgegangen.
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