Justiz: Sex- und Gewalttäter kommen frei
In Bayern müssen neun gefährliche Gewalt- und Sexualverbrecher aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Sieben davon sind bereits auf freiem Fuß.
München – Bei zwei weiteren ist die Freilassung noch nicht erfolgt, wie das Justizministerium auf dpa-Anfrage erklärte. Grund für die Freilassungen ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai. Bei diesen Fällen gibt es laut Justizministerium „keine Alternative“: „Nur hochgefährliche Straftäter, die außerdem noch eine psychische Störung haben, können wir weiter geschlossen unterbringen.“
Die Karlsruher Richter hatten die bisherige Regelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt und eine Überprüfung der sogenannten „Altfälle“ angeordnet. Das sind zum einen Täter, bei denen die Sicherungsverwahrung erst nach dem Urteil während der Haft verhängt wurde, zum anderen Häftlinge, bei denen die ursprünglich auf zehn Jahre beschränkte Sicherungsverwahrung nachträglich verlängert wurde.
In Bayern traf das auf insgesamt 34 Häftlinge zu. Von diesen sind inzwischen 30 Fälle rechtskräftig entschieden. Bei neun Tätern wurde die Verlängerung der Sicherungsverwahrung bestätigt. Bei zwölf weiteren Männern wurde zwar die Sicherungsverwahrung aufgehoben. Doch sind sie nun in der Psychiatrie in geschlossenen Einrichtungen untergebracht, und zwar nach dem Therapieunterbringungsgesetz.
Im Straubinger Gefängnis ist seit Oktober ein neues Gebäude für die Sicherungsverwahrung mit Kosten von 20 Millionen Euro im Bau, in dem ab 2013 bis zu 84 gefährliche Täter untergebracht werden können. Denn die Karlsruher Richter hatten auch angeordnet, dass Sicherungsverwahrung und der normale Strafvollzug räumlich getrennt ablaufen müssen.