Justiz-Affäre wird zur peinlichen Posse

Der vorsitzender Richter wurde strafversetzt - jetzt hob das Verwaltungsgericht die Entscheidung wieder auf.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Wieder im alten Amt: Richter Thomas Gruber.
bayernpress.com 2 Wieder im alten Amt: Richter Thomas Gruber.
Hängt jetzt in der Luft: Richter Ulrich Flechtner.
bayernpress.com 2 Hängt jetzt in der Luft: Richter Ulrich Flechtner.

Der vorsitzender Richter wurde strafversetzt - jetzt hob das Verwaltungsgericht die Entscheidung wieder auf.

NÜRNBERG Die Affäre um die Entmachtung von Richter Thomas Gruber entwickelt sich zu einem peinlichen, justizinternen Hick-Hack. Das Verwaltungsgericht Ansbach entschied nämlich, dass Grubers Strafversetzung in eine Zivilkammer, die vom Präsidium des Landgerichts angeordnet worden war, vorerst nicht vollzogen werden darf. Jetzt herrscht Tohuwabohu!

Richter Thomas Gruber musste in der 13. Strafkammer seinen Schreibtisch von einem auf den anderen Tag räumen. Gleichzeitig wurde Zivilrichter Ulrich Flechtner auf seinen Posten gehievt. Doch dieses Bäumchen-wechsle-dich-Spiel funktioniert nach der Entscheidung der Ansbacher Verwaltungsrichter nicht mehr. Gruber ist jetzt wieder formell Vorsitzender der 13. Strafkammer. Welche Funktion dagegen Flechtner im Moment einnimmt, ist unklar. Sein vorheriger Posten ist nämlich auch schon wieder besetzt worden...

Das Landgericht will die Versetzung mit allen Mitteln durchsetzen

Das letzte Wort in dem Streitfall ist allerdings noch nicht gesprochen. Das Landgericht, vertreten durch den Präsidenten, hat gegen die Entscheidung der Verwaltungsrichter Einspruch erhoben – und will die Versetzung Grubers mit allen Mitteln durchsetzen.

Die Vorgeschichte: Richter Thomas Gruber war bei einigen seiner Kollegen in die Kritik geraten, weil er einen aufwändigen Strafprozess (Betrug) zu lange hinausgezögert haben soll. Dadurch sah sich das Oberlandesgericht veranlasst, die fünf in U-Haft sitzenden Tatverdächtigen fünf Wochen vor dem geplanten Prozess wieder freizulassen.

Kurz darauf war Gruber dann in die Zivilkammer versetzt worden – und setzte sich mit juristischen Mitteln dagegen zur Wehr. hr

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.