Juristisches Nachspiel nach Sprengung von Fliegerbombe

München (dpa/lby) - Sechs Jahre nach der Sprengung einer Fliegerbombe in München beschäftigt sich die Justiz noch immer mit dem Fall. Das Oberlandesgericht (OLG) verhandelt heute erneut über die Frage, wer für die Schäden aufkommen muss.
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München (dpa/lby) - Sechs Jahre nach der Sprengung einer Fliegerbombe in München beschäftigt sich die Justiz noch immer mit dem Fall. Das Oberlandesgericht (OLG) verhandelt heute erneut über die Frage, wer für die Schäden aufkommen muss. Eine Versicherung hat die Stadt wegen der angeblich fehlerhaften Sprengung verklagt, bei der eine Boutique völlig ausbrannte. Auch ein Getränkeladen sowie ein Aufnahme- und Tonstudio wurden beschädigt. Die Versicherung hat insgesamt mehr als 400 000 Euro gezahlt, die sie von der Stadt ersetzt haben will.

Im August 2012 war die 250 Kilogramm schwere Fliegerbombe im Münchner Stadtteil Schwabing auf dem Gelände des legendären Lokals Schwabinger Sieben entdeckt worden. Eine Fachfirma sprengte das Relikt aus dem Zweiten Weltkrieg und nutzte zur Dämmung der Detonation Stroh. Dieses entzündete sich und verteilte sich durch die Druckwelle. Das Gericht hatte zuletzt im März dieses Jahres in der Sache verhandelt. Damals waren sich die Richter einig, dass nicht die Stadt haftbar gemacht werden könne - sondern der Freistaat Bayern. Jetzt geht das Verfahren in die Verlängerung.

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