Jurist Stevens: Fernseh-Anwälte werden nicht ernst genommen

Fernseh-Anwälte haben es aus Sicht des Münchner Strafrechtlers Alexander Stevens in realen Gerichtssälen schwer. "Fernseh-Anwälte haben ein fragwürdiges Standing bei Gericht und werden selten ernst genommen", sagte der 38-Jährige im Interview der Deutschen Presse-Agentur in München.
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Die beschuldigte Schauspielerin Antje Mönning (l) kommt mit ihrem Rechtsanwalt Alexander Stevens zu ihrem Prozess wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses in einen Gerichtssaal vom Amtsgericht. Foto: Matthias Balk/dpa/Archivbild
dpa Die beschuldigte Schauspielerin Antje Mönning (l) kommt mit ihrem Rechtsanwalt Alexander Stevens zu ihrem Prozess wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses in einen Gerichtssaal vom Amtsgericht. Foto: Matthias Balk/dpa/Archivbild

München - Fernseh-Anwälte haben es aus Sicht des Münchner Strafrechtlers Alexander Stevens in realen Gerichtssälen schwer. "Fernseh-Anwälte haben ein fragwürdiges Standing bei Gericht und werden selten ernst genommen", sagte der 38-Jährige im Interview der Deutschen Presse-Agentur in München. "Das ist der Grund, warum ich promoviert habe – damit ich dann wieder ernst genommen werde."

Stevens hatte seinerzeit bei der Sat.1-Sendung "Richter Alexander Hold" mitgemacht. "Zu Zeiten der Gerichtsshows war es tatsächlich ganz schlimm. Viele Zuschauer dachten dann auch, in Gerichten gehe es wirklich so zu und manche haben sich dann auch tatsächlich in den Gerichten so verhalten wie die Komparsen im Fernsehen."

Jetzt begibt Stevens sich allerdings wieder in die TV-Welt: Von Donnerstag (2. April) an ist er der Moderator der neuen RTLzwei-Show "Im Namen des Volkes", in der Bürger nach dem Vorbild der Jury in US-amerikanischen Gerichtsverfahren echte Fälle durchsprechen und zu einer Entscheidung kommen müssen. Die wird dann mit dem realen Gerichtsurteil abgeglichen. "Es war schon wichtig, Fälle auszuwählen, die polarisieren und juristisch mehrdeutig sind", sagte Stevens. "Manchmal fallen den Jury-Mitgliedern Aspekte auf, die ich nicht bemerkt habe – und das reale Gericht auch nicht."

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