Jugendlicher erschossen: Opferfamilie hofft auf Erklärung

Das eigentlich Unvorstellbare wird in Lohr in Franken Wirklichkeit: Auf einem Schulgelände soll ein 14-Jähriger einen Gleichaltrigen erschossen haben. Nicht nur die Familie fragt nach dem Warum.
dpa |
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Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal.
Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. © Jonas Walzberg/dpa/Symbolbild
Würzburg

Unmittelbar vor Beginn eines Prozesses um die Tötung eines 14-Jährigen durch einen Gleichaltrigen hat der Anwalt der Opferfamilie an den Angeklagten appelliert, sein Motiv zu erläutern. "Eigentlich geht’s darum, (...), dass von der Täterseite irgendein Signal kommt der Entschuldigung oder der Erklärung, wie es dazu kommen konnte", sagte Norman Jacob senior am Freitag im Landgericht Würzburg. Die bisherige Strategie des jugendlichen Angeklagten, zu der Tat zu schweigen, sei zwar sein gutes Recht. "Aber diese Strategie schadet der Sache zusätzlich", sagte der Nebenklagevertreter. "Die Familie möchte auf jeden Fall, dass das Motiv aufgearbeitet wird. Warum?"

Der 14-jährige Deutsche ist wegen Mordes an einem Mitschüler angeklagt. Er besuchte wie sein Opfer in der Kleinstadt Lohr am Main in Franken eine Mittelschule. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der Jugendliche den Italiener am 8. September 2023 auf dem Schulgelände mit einem Kopfschuss von hinten getötet hat - heimtückisch, das Opfer habe nicht mit einem Angriff gerechnet. Die Tatwaffe, eine Neun-Millimeter-Pistole, gehörte legal einem Nachbarn des Angeklagten. Wie der Schüler an die Pistole kam, ist öffentlich nicht bekannt. 

Am Freitag wurde einer Gerichtssprecherin zufolge zunächst die Anklage vor dem Landgericht Würzburg verlesen. Da der Angeklagte ein Jugendlicher ist, muss das Verfahren vor der Jugendkammer laut Gesetz ohne Öffentlichkeit stattfinden. 

Für den Prozess hat das Gericht bis zum 9. August 17 Verhandlungstage terminiert. Für Jugendliche beträgt bei Mord das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre. Sicherungsverwahrung ist aber laut Gericht unter engen Voraussetzungen möglich.

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