Josip Perkovic bestreitet Verbindung zu Mord in Bayern
Jahrelang blieb er als graue Eminenz unbehelligt. Monatelang stritten die EU und ihr neues Mitglied Kroatien. Jetzt wird der frühere Geheimdienstgeneral Perkovic an Deutschland ausgeliefert.
Zagreb - Nach langem Streit zwischen Kroatien und der EU wird der ehemalige kroatische Geheimdienstgeneral Josip Perkovic an Deutschland ausgeliefert. Der Oberste Gerichtshof des Landes wies in letzter Instanz eine Beschwerde des 68-Jährigen gegen seine Auslieferung ab, wie die Justizbehörde am Dienstag in Zagreb mitteilte. Perkovic soll für die Ermordung des jugoslawischen Dissidenten Stjepan Djurekovic 1983 im bayrischen Wolfratshausen verantwortlich sein.
Perkovic bestreitet jede Verwicklung in die Tat. „Mit Morden habe ich keinerlei Verbindung“, sagte er der „Deutschen Welle“. „Ich habe schon vor langer Zeit gesagt, dass ich absolut keine Berührungspunkte zu dem Mord an Djurekovic habe, und auch keine mit dem Tod eines anderen.“ Er habe lediglich „klassische nachrichtendienstliche Arbeiten verrichtet“.
Der Anwalt des vom Bundesanwalt mit Europäischem Haftbefehl Gesuchten, Anto Nobilo, hatte angekündigt, er wolle als letztes Mittel das Verfassungsgericht des Landes anrufen. Er argumentiert, sein Mandant könne in Deutschland kein faires Verfahren erwarten und werde damit in seinen Menschenrechten beschnitten. Nobilo will nach eigener Darstellung eine einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung erwirken, da Perkovic innerhalb von zehn Tagen nach Deutschland überstellt werden muss.
Das kroatische Parlament hatte unmittelbar vor dem EU-Beitritt des Landes Anfang Juli vergangenen Jahres im Eilverfahren ein Gesetz verabschiedet, dass Perkovic vor einer Auslieferung schützt. Die Regierung befürchtete nach Medienberichten, dass der langjährige Geheimdienstgeneral über viele andere problematische Fälle in der Vergangenheit aussagen könne.
Die EU-Kommission erzwang jedoch mit Druck auf Kroatien einschließlich einer Kürzung von Finanzhilfen, dass dieses Gesetz erneut geändert wurde.