Jodl-Grab: Münchner Protest-Künstler muss noch mehr zahlen

Der Münchner Aktionskünstler Wolfram Kastner hat vor dem Landgericht Traunstein eine juristische Niederlage einstecken müssen.
Seine Protestaktionen auf dem Friedhof der Fraueninsel im Chiemsee, die er auch mit roter Farbe führte, hielt das Gericht für Sachbeschädigung, Diebstahl und Nötigung. Es geht dabei um das Grab der Familie Jodl, insbesondere um den imposanten Grabstein in Form des Eisernen Kreuzes (AZ berichtete). Auf ihm prangt auch der Name Alfred Jodl, sein Geburts- und Todestag sowie "Generaloberst", sein militärischer Rang in der Nazizeit. Beerdigt ist Hitlers "Kriegsfürst" dort aber nicht.
Protest gegen Jodl-Grab: Rote Farbe und Protestschilder
Eine Erinnerungsstätte zu verhindern, war der Hintergrund für die Entscheidung des Internationalen Militärgerichtshofs (Nürnberger Prozesse), die zum Tode verurteilten Kriegsverbrecher anschließend zu verbrennen und ihre Asche in einem Nebenfluss der Isar zu verstreuen. Für die "Wiederauferstehung" Jodls hatte 1953 die katholische Kirche gesorgt, als sie bei dem Grab ohne passende Leiche die Augen zudrückte.
Diese bizarre Sachlage war der Auslöser für Wolfram Kastners Aktionen. Einmal schüttete er rote Farbe, symbolisch für Blut, über den Grabstein und brachte Protestschilder an. Ein anderes Mal entfernte er das "J" aus dem Namen Jodl und schickte den Buchstaben mit Erklärungen zum bayerischen Begriff "Odl" an das Deutsche Historische Museum in Berlin.
Aktionskünstler Wolfram Kastner soll 2.200 Euro zahlen
In einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Grabbesitzer, einem Nachfahren Jodls, musste Wolfram Kastner bereits die Reinigungs- und Reparaturkosten bezahlen - rund 4.000 Euro. Im Strafverfahren soll er dem Urteil des Landgerichts Traunstein zufolge nun 2.200 Euro bezahlen, soviel wie bereits das Amtsgericht in erster Instanz festgelegt hatte. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.
Wolfram Kastner hat bereits angekündigt, dass er die Möglichkeit einer Revision beim Bayerischen Obersten Landesgericht wahrnimmt.
Kastners Reaktion auf die Entscheidung des Landgerichts fällt ziemlich unterkühlt aus. Zur AZ sagte er: "Nicht das skandalöse Ehrenmal für den Massenmörder stört demnach als Fremdkörper die Pietät des Friedhofs, sondern eine aufklärende Hinweistafel und symbolische rote Farbe, die für das vergossene Blut der Ermordeten steht."