Jodl-Grab: Münchner Protest-Künstler muss noch mehr zahlen

Wolfram Kastner ist vom Gericht in Traunstein für seine Aktionen gegen den "Kriegsfürsten" verurteilt worden.
Helmut Reister |
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Wolfram Kastner zeigt ein Foto von seiner Aktion am Jodl-Grab.
Wolfram Kastner zeigt ein Foto von seiner Aktion am Jodl-Grab. © Matthias Balk/dpa

Der Münchner Aktionskünstler Wolfram Kastner hat vor dem Landgericht Traunstein eine juristische Niederlage einstecken müssen.

Seine Protestaktionen auf dem Friedhof der Fraueninsel im Chiemsee, die er auch mit roter Farbe führte, hielt das Gericht für Sachbeschädigung, Diebstahl und Nötigung. Es geht dabei um das Grab der Familie Jodl, insbesondere um den imposanten Grabstein in Form des Eisernen Kreuzes (AZ berichtete). Auf ihm prangt auch der Name Alfred Jodl, sein Geburts- und Todestag sowie "Generaloberst", sein militärischer Rang in der Nazizeit. Beerdigt ist Hitlers "Kriegsfürst" dort aber nicht.

Protest gegen Jodl-Grab: Rote Farbe und Protestschilder

Eine Erinnerungsstätte zu verhindern, war der Hintergrund für die Entscheidung des Internationalen Militärgerichtshofs (Nürnberger Prozesse), die zum Tode verurteilten Kriegsverbrecher anschließend zu verbrennen und ihre Asche in einem Nebenfluss der Isar zu verstreuen. Für die "Wiederauferstehung" Jodls hatte 1953 die katholische Kirche gesorgt, als sie bei dem Grab ohne passende Leiche die Augen zudrückte.

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Diese bizarre Sachlage war der Auslöser für Wolfram Kastners Aktionen. Einmal schüttete er rote Farbe, symbolisch für Blut, über den Grabstein und brachte Protestschilder an. Ein anderes Mal entfernte er das "J" aus dem Namen Jodl und schickte den Buchstaben mit Erklärungen zum bayerischen Begriff "Odl" an das Deutsche Historische Museum in Berlin.

Aktionskünstler Wolfram Kastner soll 2.200 Euro zahlen

In einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Grabbesitzer, einem Nachfahren Jodls, musste Wolfram Kastner bereits die Reinigungs- und Reparaturkosten bezahlen - rund 4.000 Euro. Im Strafverfahren soll er dem Urteil des Landgerichts Traunstein zufolge nun 2.200 Euro bezahlen, soviel wie bereits das Amtsgericht in erster Instanz festgelegt hatte. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Wolfram Kastner hat bereits angekündigt, dass er die Möglichkeit einer Revision beim Bayerischen Obersten Landesgericht wahrnimmt.

Kastners Reaktion auf die Entscheidung des Landgerichts fällt ziemlich unterkühlt aus. Zur AZ sagte er: "Nicht das skandalöse Ehrenmal für den Massenmörder stört demnach als Fremdkörper die Pietät des Friedhofs, sondern eine aufklärende Hinweistafel und symbolische rote Farbe, die für das vergossene Blut der Ermordeten steht."

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8 Kommentare
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  • chgmuc am 28.08.2021 11:11 Uhr / Bewertung:

    Nur weil einer denkt er ist Künstler, hat er noch lange keine Narrenfreiheit!

  • Der wahre tscharlie am 27.08.2021 16:11 Uhr / Bewertung:

    "Eine Erinnerungsstätte zu verhindern, war der Hintergrund für die Entscheidung des Internationalen Militärgerichtshofs (Nürnberger Prozesse), die zum Tode verurteilten Kriegsverbrecher anschließend zu verbrennen und ihre Asche in einem Nebenfluss der Isar zu verstreuen. Für die "Wiederauferstehung" Jodls hatte 1953 die katholische Kirche gesorgt, als sie bei dem Grab ohne passende Leiche die Augen zudrückte."

    Die Kirche hat wieder mal beide Augen zugedrückt. Insofern würde es ja den Schluß zu lassen, dass die Aufstellung des Steines "illegal" gewesen ist.
    Unabhängig davon, dass Jodl Asche schon lange in der Isar davon geschwommen ist. Was soll der Stein dort also? Sollen sie doch die Stelle ausfindig machen, wo seine Asche reingeschmissen wurde und dort den Stein aufstellen.

    Also, weg mit dem Stein!

  • loewenhund am 27.08.2021 15:14 Uhr / Bewertung:

    mei er ist halt ein aktionskünstler da dürfen die aktionen noch so blöd sein

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