"Jetzt bring ich dich um": Angeklagter im Mordfall Hanna schwer belastet

Traunstein - Es ist ein deutliches Zeichen, das die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler am Ende des Verhandlungstags an den Angeklagten sendet: "Soll die Verena noch mal durch diese Mühle gedreht werden oder wollen Sie ihr das ersparen und eine Erklärung abgeben?" Der Prozess um die 23-jährige Hanna aus Aschau, die Sebastian T. laut Staatsanwaltschaft in der Nacht auf den 3. Oktober 2022 aus sexuellen Motiven ermordet haben soll, steht an einem Scheidepunkt. Denn nach wie vor schweigt der Angeklagte.
Sollte er schuldig gesprochen werden, könnte ihn sein Schweigen mehrere Jahre seiner Freiheit kosten: Im günstigsten Fall, also mit Geständnis, drohen ihm womöglich nur acht Jahre Haft. Im schlimmsten Fall wird er deutlich länger ins Gefängnis kommen.
Mordfall Hanna: Nach der Aussage der Zeugin bleiben viele Fragen offen
Aßbichler spricht nicht von einem Freispruch, als sie Sebastian T. darauf hinweist, sondern von einer "Bandbreite vom kaltblütigen Mord bis zur Verzweiflungstat". Man müsse dazu stehen, "wenn man was gemacht hat". Sie schränkt das jedoch sofort ein, spricht davon, dass er es auch nicht gemacht haben könnte, sonst würde es wie eine Vorverurteilung wirken.
Am Verhandlungstag am Freitag vor dem Landgericht Traunstein bleiben wieder viele Fragen offen, als Verena R., eine Freundin von Sebastian T., nochmals aussagt. Ihre erste Befragung vor Gericht musste unterbrochen werden, die Zeugin weinte, konnte sich nur an wenig bis nichts mehr erinnern, verhakte sich in Widersprüchen.
Prozess nach dem Mord an Studentin Hanna: Das öffentliche Interesse ist riesig
Daher durfte sie am Freitag per Videoschalte aus einem anderen Raum aussagen, um dem Angeklagten nicht vor einem voll besetzten Gerichtssaal ins Auge sehen zu müssen. Nach wie vor ist das öffentliche Interesse am Prozess riesig, die Tribüne bis auf den letzten Platz gefüllt. Verena R. beginnt zu sprechen, doch die Technik hakt. Mal hört sie die Fragen der Vorsitzenden Richterin wegen einer Rückkopplung nicht, dann ist wiederum die Zeugin nicht zu verstehen. Schließlich funktioniert es.
Und siehe da, R. kann sich auf einmal an vieles erinnern. Wie sie sich am 3. Oktober mit T. getroffen habe, erst bei einem Schnellrestaurant in Prien, dann "in der Dämmerung" am Eiskeller-Parkplatz. "Ey Vreeni, hast du gwusst, da ist letzte Nacht ein Mädel umbracht worden in Aschau", soll T. an diesem Abend zu ihr gesagt haben.
"Haha, jetzt bring ich dich um": Drohte der Angeklagte der Zeugin?
Entscheidend ist das, denn zu diesem Zeitpunkt hatte dies alles noch nicht die Runde gemacht. Zwar wurde Hannas Leiche am Nachmittag geborgen, konnte jedoch erst deutlich später identifiziert werden.
Als R. ihn darauf hingewiesen hatte, das sei nicht witzig, sie habe Angst vor dem Mörder, habe er ein Messer aus der Hosentasche gezückt und gesagt "Haha, jetzt bring ich dich um". Im Vergleich zu dieser verstörenden Situation schildert sie es kurz, man erfährt jedoch lang und breit, dass sie ein Dirndl in einem Schaufenster bewundert hat, das aber leider "nicht in meinem Budget" gewesen sei.
"Dann war i's hoid": Gestand der Angeklagte Sebastian T. den Mord an Hanna?
Gegenüber der Polizei hatte R. angegeben, dass auch Hannas Name schon damals gefallen sei, auch vom Eiskeller soll T. ihr gegenüber gesprochen haben. Nur an Letzteres kann sich R. erinnern. Aßbichler fragt die Zeugin klipp und klar, ob sie zu Gunsten von T. aussage, doch R. sagt, sie sage diesmal die Wahrheit.
Bei einer Party nach seiner Zeugenaussage soll T. sich mit Pfefferminzschnaps betrunken haben, bis er sich übergeben musste. Dort soll T. erzählt haben, dass er sich "als Jogger" gemeldet habe. "Ja mei, guad dann war i's hoid", soll er laut R. "einfach so rausgehauen" haben. Kurze Zeit später nahm die Polizei T. fest, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Die Zeugin wird nicht um einen weiteren Termin vor Gericht herumkommen. Die Verteidigung von T. hat bereits angekündigt, dass sie einen "umfangreichen" Fragebogen für die Konfliktbefragung plane.