Jetzt bekommt er wieder ein Gehalt

Die Landesanwaltschaft hat die disziplinarrechtlichen Sanktionen gegen Hubert Haderthauer teilweise aufgehoben. Eine Rückkehr zu seinem Posten als Leiter der langerichtsärtzlichen Dienststelle bleibt aber eher unwahrscheinlich.
Helmut Reister |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Hubert Haderthauer bleibt weiter vom Dienst suspendiert.
dpa Hubert Haderthauer bleibt weiter vom Dienst suspendiert.

Ingolstadt - Vom Dienst als Landgerichtsarzt bleibt der Gatte der früheren Staatskanzlei-Chefin Christine Haderthauer zwar weiterhin suspendiert, aber er bekommt wieder seine vollen Bezüge. Grund dafür ist nach Angaben der Behörde, dass nach derzeitigem Stand des Disziplinarverfahrens „keine überwiegende Wahrscheinlichkeit mehr für eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu prognostizieren ist.“

Steuerhinterziehung und Betrug: Geldstrafe für Hubert Haderthauer

Bayerns oberste Disziplinarbehörde spricht sich allerdings entschieden gegen eine Rückkehr auf seinen Posten als Leiter der landgerichtsärztlichen Dienststelle in Ingolstadt aus. In einer Erklärung heißt es, man sei weiterhin der Überzeugung, dass bei Wiederaufnahme seiner Tätigkeit als Landgerichtsarzt eine Beeinträchtigung des Dienstbetriebs zu befürchten stünde.

Eine endgültige Entscheidung will die Landesanwaltschaft erst nach Abschluss eines noch anhängigen zivilrechtlichen Rechtsstreits zwischen dem Freistaat und Hubert Haderthauer wegen fraglicher Abrechnungen von Laborleistungen treffen. Das Disziplinarverfahren wurde erneut ausgesetzt.

Hubert Haderthauer war wegen seiner Rolle in der sogenannten „Modellauto-Affäre“ zu einer Geldstrafe von 270 Tagessätzen verurteilt worden (AZ berichtete).

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.