Jede zweite Zirkus-Kontrolle deckt Tierrechts-Verstsöße auf

Mehr als 500 Mal haben Kontrolleure in den vergangenen Jahren hinter Zirkuskulissen geblickt - und dabei fast jedes zweite Mal Verstöße festgestellt. Die SPD ist alarmiert, das Ministerium reagiert.
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Ein Zirkusaffe im Käfig - Tierschützer fordern schon lange ein verbot der Haltung von Wildtieren im Zirkus
dpa Ein Zirkusaffe im Käfig - Tierschützer fordern schon lange ein verbot der Haltung von Wildtieren im Zirkus

München – Bei nahezu jeder zweiten Kontrolle eines Zirkus in Bayern seit 2010 sind Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften festgestellt worden. Das teilte die SPD-Tierschutzexpertin Susann Biedefeld am Sonntag in München mit. Bei 512 Kontrollen seien 249 Verstöße registriert worden. Biedefeld bezieht sich auf Angaben aus dem bayerischen Umweltministerium, das jedoch nicht habe mitteilen können, ob auch Straftaten gegen Tiere vorliegen: "Diese große Ahnungslosigkeit zeigt, wie wenig sich Ministerin Ulrike Scharf um das Wohlergehen der Zirkustiere schert."

 

Verbot von Wildtierhaltung gefordert

 

Biedefeld kritisierte auch die Unregelmäßigkeit der Kontrollen und forderte ein Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen. Sie könne nicht nachvollziehen, dass das Ministerium "zu dem Schluss kommt, dass die grundlegenden tierschutzrechtlichen Vorgaben für die Haltung von Wildtieren ausreichend sind. Nach meiner Auffassung muss die Zirkushaltung von Wildtieren komplett verboten werden, da dort keine artgerechte Haltung möglich ist. Hier besteht akuter Handlungsbedarf". Laut Mitteilung waren im Jahr 2014 in Bayern 639 Zirkustiere gemeldet, darunter 127 Wildtiere wie Löwen und Tiger.

"Das Wohl der Tiere ist von großer Bedeutung - unabhängig von der Haltungsform", teilte eine Sprecherin des Umweltministeriums mit. "Deshalb gibt es auch regelmäßige und umfassende Kontrollen der Zirkus-Tierhaltung in Bayern." Für die Haltung von Zirkustieren gelten demnach bundeseinheitliche Vorschriften. Die Kontrollen führten die zuständigen Behörden vor Ort durch. "Verstöße werden konsequent verfolgt und bei den Staatsanwaltschaften angezeigt." Für ein Haltungsverbot von Zirkustieren sei der Bund zuständig.

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