Jagdzimmer: Waffen-Fan muss Flinten abhängen

Funktionstüchtige Waffen an der Wand – viel zu gefährlich: Einem Western-Fan vom Tegernsee droht nun der Verlust seiner Waffenbesitzkarten. Auch weil er eine alte Pistole nicht wiederfindet
von  John Schneider

TEGERNSEE Bockbüchsflinte, Pistolen, Revolver: Der Jäger, Sportschütze und Western-Fan Peter T. (Name geändert) hatte sich eine ansehnliche Waffensammlung an die Wand seines Jagdzimmers am Tegernsee gehängt. Alles Deko – aber teilweise auch funktionstüchtig.

Genau das kritisierten Kontrolleure des Landratsamtes. Sie entzogen dem 63-Jährigen seine 20 Waffenbesitzkarten für acht Lang- und 12 Kurzwaffen. Dagegen legte der Waffen-Liebhaber Klage ein.

Die Behörde hatte sich im August 2012 sogar angemeldet, aber Peter T. war ganz ruhig geblieben. Schließlich hatte ihm das Amt ja 2011 schriftlich bestätigt, dass er seine Waffen ordnungsgemäß aufbewahre. Und dies, obwohl die Waffen laut Gesetz eigentlich in einen Tresor und nicht an die Wand eines Jagdzimmers gehörten. Das Waffengesetz war 2003 vor dem Hintergrund des Amoklaufs von Erfurt noch einmal verschärft worden.

Doch die Kontrolleure fanden noch etwas anderes. Beziehungsweise – sie fanden es nicht. Peter T. besitzt eine alte Mauser. Doch die war im August 2012 unauffindbar.

„Ich war geschockt. Die Mauser war bei mir völlig in Vergessenheit geraten”, sagt der Western-Fan. Die Waffe sei aber völlig verrostet gewesen, die Federn gebrochen. Ein irreparabler Schaden. „Ich habe die Mauser nicht mehr als Waffe, sondern als Roststück gesehen.” Und vergessen.

Das allein rechtfertigt den Entzug der Waffenbesitzkarten. Peter T. habe sich dadurch als nicht zuverlässig genug erwiesen, so die Behörde. In einem ähnlichen Fall hatte das Verwaltungsgericht in Würzburg auch Waffenbesitzkarten kassiert. Richterin Petra Beck erläuterte noch einmal die Gefahr: „Was, wenn ein Kind die Waffe findet und die dann doch nicht mehr klemmt?”

Das Gericht schlug angesichts der Behördenfehler vor, die normale Frist von fünf Jahren für den Entzug auf vier Jahre zu verkürzen. Wenn der Jäger die Mauser doch noch findet, sogar auf drei Jahre.
Peter T. lehnte den Kompromiss aber ab. Das Jagdzimmer sei durch Sicherheitstechnik gesichert und entspreche sogar den Anforderungen als Waffenraum.

Auch das Landratsamt wird sich jetzt nochmal auf die Suche machen müssen – nach Akten. Die lagen dem Gericht nämlich bislang nicht komplett vor. Ein Urteil wird also auf sich warten lassen. Sollte ihm der Waffenbesitz verboten werden, kann Peter T. seine Sammlung im Tresor eines Freundes parken, bis die Frist abgelaufen ist. Oder aber er übergibt Revolver und Gewehre dem Landratsamt.
Das wäre allerdings das Ende seiner Sammlung: Die Behörde würde die Waffen vernichten.

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